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Kommissionssprecher Rechsteiner: «Gesetz ist Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen»
Aus News-Clip vom 04.12.2019.
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Bis 14 Wochen Betreuungsurlaub Wer kranke Angehörige pflegt, soll mehr bezahlte Ferien bekommen

  • Eltern schwerkranker Kinder sollen bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen können.
  • Wer Angehörige betreut, soll dafür bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub pro Jahr erhalten.
  • Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zugestimmt.

Die kleine Kammer folgte damit der vorberatenden Sozialkommission. In der Gesamtabstimmung gab es keine Gegenstimme. Mit den Gesetzesänderungen sollen einerseits erwerbstätige Eltern unterstützt werden, die kranke Kinder betreuen. Andererseits gibt es auch für die Betreuung weiterer Familienmitglieder Erleichterungen.

Frau hält Hand von krankem Kind
Legende: Laut Bundesamt für Statistik leisten Angehörige jährlich 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege. Keystone

Eltern von schwerkranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern sollen einen Anspruch erhalten auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.

Finanzierung und Kosten

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Finanziert werden soll der Kinderbetreuungsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat schätzt die Kosten auf 75 Millionen Franken im Jahr. Der EO-Beitragsatz muss deswegen nicht erhöht werden.

Die Kosten für die Wirtschaft durch diese Freitage für die Betreuung schätzt der Bundesrat auf 90 bis 150 Millionen Franken im Jahr. Nach seinen Angaben sind in dieser Summe auch die Kosten für Ersatz am Arbeitsplatz enthalten.

Für die Pflege anderer Angehöriger bewilligte das Parlament bis zu zehn bezahlte Freitage im Jahr. Pro Ereignis soll bis zu drei Tage frei genommen werden können.

Mehr Betreuungsgutschriften

Ausgeweitet wird weiter der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige. Voraussetzung für solche Gutschriften ist heute eine mindestens mittlere Hilflosigkeit der betreuten Person. Neu soll ein anerkannter Anspruch auf Hilflosenentschädigung bei AHV, IV, Unfallversicherung oder Militärversicherung genügen.

Der AHV entstehen laut Bundesrat damit zusätzliche Kosten von einer Million Franken im Jahr. Betreuungsgutschriften gibt es neu auch bei der Betreuung von Lebenspartnerinnen und -partnern, sofern diese seit mindestens fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

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