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Bis auf Weiteres keine Märkte Marktverbot sorgt für Unverständnis und kreative Alternativen

Dass zum Beispiel die Baumärkte öffnen dürfen, aber die Gemüsemärkte nicht, erntet beim Bauernverband Kopfschütteln.

Als «absolut unverständlich» bezeichnet es der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung, dass etwa Gartenfachmärkte, Blumenläden oder Baumärkte nächste Woche ihre Türen wieder öffnen dürfen, die Wochenmärkte aber nicht. «Es handelt sich um Lebensmittelverkauf. Der ist ja nicht verboten und findet erst noch an der frischen Luft statt», argumentiert Mediensprecherin Sandra Helfenstein im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Zudem liessen sich die Hygieneregeln auch an einem Markt durchsetzen, ist sie überzeugt. Ebenso wie die Vorgaben für die Distanz, indem man einfach die einzelnen Stände weiter auseinanderstelle.

BAG: «Schlecht steuerbare Menschenansammlungen»

Das Bundesamt für Gesundheit sieht das anders: «Wochenmärkte generieren oft ein nicht zu unterschätzendes Mobilitätsaufkommen und führen dann zu grossen, häufig schlecht steuerbaren Menschenansammlungen», schreibt das BAG auf Anfrage von «Espresso». Daher würden sich die Vorgaben des BAG zu Hygiene und sozialer Distanz oft schwieriger durchsetzen lassen als in einem Baumarkt, wo man mit Tröpfchensystem und Einlasskontrollen arbeiten könne.

Deshalb bleiben die Märkte bis auf Weiteres verboten. Ein Datum für ihre Wiedereröffnung gibt es laut BAG noch keines. Das hänge von der weiteren Entwicklung der Fallzahlen ab.

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Herber Verlust für die Marktfahrer

Für jene Landwirte, Gemüseproduzenten und andere Lebensmittelhersteller, die stark vom Direktverkauf ihrer Produkte am Markt abhängig sind, bedeutet das einen herben Verlust. «Die Hälfte des Umsatzes ist weg», bilanziert etwa eine Biobäuerin aus dem Kanton Thurgau nach über fünf Wochen Marktverbot.

Wie einige andere Marktfahrer liefert sie nun ihren Markt-Stammkunden frisches Gemüse an die Haustüre. Das sei aber sehr aufwändig und weit weniger erträglich: «Und noch mehr Lieferungen schaffen wir einfach kräftemässig nicht.»

Alternative: Einzelne Stände, über die Stadt verteilt

Damit die Marktfahrer nicht einen Totalausfall erleiden, verkaufen manche von ihnen ihre Ware an einem einzelnen Stand. Der Bund erlaubt das auch grundsätzlich, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Für die Bewilligung und Kontrolle seien die Kantone zuständig, schreibt das BAG.

Auch der Marktverband führt eine Liste mit Liefermöglichkeiten

Und so kommt es, dass sich die Standverkäufer in gewissen Städten wie etwa Solothurn, Biel, Fribourg oder La-Chaux-de-Fonds so organisieren, dass jeweils an den Markttagen gleich mehrere einzelne Stände in der ganzen Stadt verteilt sind. Und daraus ergibt sich quasi ein «Wochenmarkt light».

Espresso, 21.04.2020, 08:13 Uhr

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