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Brexit und die Schweiz Nach dem Austritt soll wie vor dem Austritt sein

  • Sollte Grossbritannien aus der EU austreten, würden die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Umgang mit dem Vereinigten Königreich nicht mehr gelten.
  • Damit in diesem Fall kein rechtloser Zustand herrscht, hat der Bundesrat ein Abkommen mit Grossbritannien verabschiedet.
  • Schweizer in Grossbritannien und Briten in der Schweiz würden damit ihre bisherigen Rechte behalten.

Es gehe vor allem darum, wie die Aufenthalte geregelt seien, betont der Bundesrat. Das neue Abkommen stützt sich auf die Regelung der Freizügigkeit mit der EU. Im Prinzip soll alles so bleiben wie es ist. Briten würden also weiterhin gleich behandelt wie EU-Bürger, wenn sie in der Schweiz arbeiten und wohnen möchten. Umgekehrt gilt das Gleiche auch für Schweizer.

Schweizer und Briten in der CH und in UK

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Ende 2017 lebten rund 43'000 britische Staatsangehörige in der Schweiz und rund 34'500 Schweizer Staatsangehörige im Vereinigten Königreich (UK).

Dieses war 2017 weltweit der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Exporte. Die Schweiz ist für das Vereinigte Königreich nach den USA und China der drittgrösste Nicht-EU-Exportmarkt.

Der Bundesrat regelt mit dem neuen Abkommen auch die Ansprüche auf Sozialversicherungen und die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen. Er betont, dass diese Rechte auf Lebenszeit gelten. Allerdings nur für Schweizer und Briten, die jetzt schon im jeweils anderen Land leben und arbeiten.

Briten und Schweizer, die nach dem Brexit, also nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommen in das jeweils andere Land ein- bzw. zuwandern, werden dannzumal wie ganz normale Ausländer behandelt.

Wann tritt das neue Abkommen in Kraft? Dafür gibt es zwei Szenarien:

  1. Geordneter Brexit mit einem Austrittsabkommen: Das Abkommen GB-CH würde erst auf Anfang 2021 gelten. Bis dann wäre das Freizügigkeitsabkommen mit der EU in Kraft.
  2. Ungeordneter Brexit ohne Austrittsabkommen: Das Abkommen GB-CH würde ab dem 30. März 2019 gelten.

Handel und Luftfahrt geregelt

Vor kurzem hatte der Bundesrat bereits den Text eines Handelsabkommens mit Grossbritannien genehmigt, das die Basis für die zukünftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen nach dem Brexit schaffen soll. Auch dieses Abkommen soll sofort gelten, wenn es zum ungeordneten Brexit kommt.

Bereits unterzeichnet haben die Schweiz und Grossbritannien ein Abkommen zum Luftverkehr. Dieses soll gewährleisten, dass die bestehenden Regelungen zum Luftverkehr nach dem Brexit lückenlos beibehalten werden. Zwischen der Schweiz und Grossbritannien gibt es täglich rund 150 Flüge. Ohne gegenseitige Sicherung der Verkehrsrechte könnten diese nicht mehr durchgeführt werden.

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