- Der Schweizer soll seine Frau im Februar 2024 erwürgt und ihre Leiche zerstückelt haben.
- Der Fall sorgte international für Schlagzeilen, weil die Tat sehr brutal und die Frau eine ehemalige Miss-Schweiz-Kandidatin war.
- Vor Gericht zeigte sich der mutmassliche Täter reuig und entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen seiner Frau.
- Es gibt die Tat zu, sagt aber, dass er in Notwehr gehandelt habe, weil seine Frau ihn mit einem Messer angegriffen habe.
Er könne nicht verstehen, wie das passieren konnte. Das sagte der Angeklagte zu Beginn seiner Befragung vor Gericht. Bei den Hinterbliebenen seiner Frau entschuldigte sich der Schweizer.
Die Tat geschah im Februar 2024. Der Mann gab vor Gericht zu, seine Frau erwürgt zu haben. Es sei Notwehr gewesen – seine Frau sei mit einem Messer auf ihn losgegangen. Das Institut für Rechtsmedizin fand allerdings keine entsprechenden Verletzungen beim Mann. Nach der Tat sei er in Panik geraten und habe deshalb die Leiche zerstückelt, sagte der Mann aus, «um Spuren zu verwischen.»
Vor Gericht bot der Angeklagte der Familie des Opfers 100'000 Franken an, als Zeichen seiner Reue. Er las vor Gericht eine Erklärung vor, in der er allen Betroffenen sein Mitgefühl aussprach und sagte, dass er für «diese Tragödie» die Verantwortung übernehme.
Psychiater Frank Urbaniok hat von dem Angeklagten ein psychiatrisches Gutachten erstellt. In diesem stellte er beim Angeklagten narzisstische Verhaltenszüge fest. Der Mann habe aber keine Persönlichkeitsstörung, die einen Einfluss auf die Schuldfähigkeit habe. Auch habe er gute Voraussetzungen für eine Therapie. Ob diese Therapie auch erfolgreich sein könne, da habe der Psychiater einige Fragezeichen, sagte Urbaniok vor Gericht aus.
Staatsanwaltschaft spricht von Mord
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord und Störung des Totenfriedens vor. Er habe seine Frau nach einer Diskussion über eine mögliche Trennung erwürgt und ihre Leiche im Keller des gemeinsam bewohnten Hauses zerstückelt.
Für Blertë Berisha, Co-Geschäftsleiterin der Frauenhäuser Schweiz, ist der Fall ein klarer Fall eines Femizids: «Gerade Trennungssituationen sind ein hochgefährlicher Moment für die Frauen. Sie bedeuten für die gewaltausübenden Männer einen Kontrollverlust.»
Berichterstattung teils sehr reisserisch
Der Fall sorgte über die Schweiz hinaus für Schlagzeilen. Gewisse Medien berichteten sehr detailliert über die Art und Weise, wie der Mann seine Frau umgebracht hatte. Die Medienberichterstattung spielte auch vor Gericht eine Rolle. Der Verteidiger des mutmasslichen Täters rügte die Medien. Es habe eine Vorverurteilung seines Mandanten stattgefunden, für viele sei schon klar, dass er der «Missen-Killer» sei.
Der Mann wurde kurz nach der Tat festgenommen und sitzt nun in Sicherheitshaft. Heute war der Auftakt am Strafgericht in Muttenz (BL). Das Urteil wird am 13. Mai verkündet.