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Brutaler Femizid Mutmasslicher Täter gesteht – und spricht von Notwehr

  • Der Schweizer soll seine Frau im Februar 2024 erwürgt und ihre Leiche zerstückelt haben.
  • Der Fall sorgte international für Schlagzeilen, weil die Tat sehr brutal und die Frau eine ehemalige Miss-Schweiz-Kandidatin war.
  • Vor Gericht zeigte sich der mutmassliche Täter reuig und entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen seiner Frau.
  • Es gibt die Tat zu, sagt aber, dass er in Notwehr gehandelt habe, weil seine Frau ihn mit einem Messer angegriffen habe.

Er könne nicht verstehen, wie das passieren konnte. Das sagte der Angeklagte zu Beginn seiner Befragung vor Gericht. Bei den Hinterbliebenen seiner Frau entschuldigte sich der Schweizer.

Gerichtszeichnung mit mehreren Personen im Gerichtssaal.
Legende: Der Angeklagte erschien vor Gericht im Business-Anzug. Die Handschellen löste die Polizei erst, als er an seinem Platz war. SRF/Erika Bardakci-Egli

Die Tat geschah im Februar 2024. Der Mann gab vor Gericht zu, seine Frau erwürgt zu haben. Es sei Notwehr gewesen – seine Frau sei mit einem Messer auf ihn losgegangen. Das Institut für Rechtsmedizin fand allerdings keine entsprechenden Verletzungen beim Mann. Nach der Tat sei er in Panik geraten und habe deshalb die Leiche zerstückelt, sagte der Mann aus, «um Spuren zu verwischen.»

Skizze von Personen in einem Besprechungsraum.
Legende: Die Staatsanwältin vor Gericht. Sie wirft dem Angeklagten Mord und Störung der Totenruhe vor. SRF/Erika Bardakci-Egli

Vor Gericht bot der Angeklagte der Familie des Opfers 100'000 Franken an, als Zeichen seiner Reue. Er las vor Gericht eine Erklärung vor, in der er allen Betroffenen sein Mitgefühl aussprach und sagte, dass er für «diese Tragödie» die Verantwortung übernehme.

Gerichtssaal mit mehreren Personen, darunter ein Polizist und Richter.
Legende: Der Angeklagte gab vor Gericht bereitwillig Auskunft über die Tat. Auf dem Tisch vor sich hatte er einen dicken Stapel Unterlagen. SRF/Erika Bardakci-Egli

Psychiater Frank Urbaniok hat von dem Angeklagten ein psychiatrisches Gutachten erstellt. In diesem stellte er beim Angeklagten narzisstische Verhaltenszüge fest. Der Mann habe aber keine Persönlichkeitsstörung, die einen Einfluss auf die Schuldfähigkeit habe. Auch habe er gute Voraussetzungen für eine Therapie. Ob diese Therapie auch erfolgreich sein könne, da habe der Psychiater einige Fragezeichen, sagte Urbaniok vor Gericht aus.

Staatsanwaltschaft spricht von Mord

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord und Störung des Totenfriedens vor. Er habe seine Frau nach einer Diskussion über eine mögliche Trennung erwürgt und ihre Leiche im Keller des gemeinsam bewohnten Hauses zerstückelt.

Für Blertë Berisha, Co-Geschäftsleiterin der Frauenhäuser Schweiz, ist der Fall ein klarer Fall eines Femizids: «Gerade Trennungssituationen sind ein hochgefährlicher Moment für die Frauen. Sie bedeuten für die gewaltausübenden Männer einen Kontrollverlust.»

Hilfe bei häuslicher Gewalt

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Hilfe bei Gewalt: Telefonnummer 142
Legende: PD

Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben, erhalten unter der Nummer 142 Hilfe. Dieses Angebot der Opferhilfe Schweiz ist kostenlos und anonym. Das Angebot richtet sich auch an Angehörige von betroffenen Personen.

Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei Gefahr gilt es weiterhin, die Polizei oder Rettungskräfte zu kontaktieren. Weitere Informationen: www.opferhilfe-schweiz.ch

Berichterstattung teils sehr reisserisch

Der Fall sorgte über die Schweiz hinaus für Schlagzeilen. Gewisse Medien berichteten sehr detailliert über die Art und Weise, wie der Mann seine Frau umgebracht hatte. Die Medienberichterstattung spielte auch vor Gericht eine Rolle. Der Verteidiger des mutmasslichen Täters rügte die Medien. Es habe eine Vorverurteilung seines Mandanten stattgefunden, für viele sei schon klar, dass er der «Missen-Killer» sei.

Der Mann wurde kurz nach der Tat festgenommen und sitzt nun in Sicherheitshaft. Heute war der Auftakt am Strafgericht in Muttenz (BL). Das Urteil wird am 13. Mai verkündet.

Regionaljournal Baselland/Basel-Stadt, 4.5.2026, 17:30 Uhr ; 

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