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Landesverweis bereits bei Tatversuch
Aus Rendez-vous vom 15.05.2018. Bild: Imago
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Bundesgericht entscheidet Ausschaffung auch bei blossem Tatversuch

  • Straffällige Ausländer sollen auch dann ausgeschafft werden, wenn es bei einem Tatversuch bleibt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
  • Das Bundesgericht weist damit eine Beschwerde eines Mannes ab, gegen den die Aargauer Justiz wegen versuchten Einbruchdiebstahls eine Landesverweisung verhängt hat.

Der Beschwerdeführer wurde 2017 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Zudem verhängte die Aargauer Justiz eine Landesverweisung. Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch fällt in den Katalog der Straftaten, wegen derer eine obligatorische Ausschaffung verhängt wird. Der Betroffene reichte die Beschwerde ein, weil es nur beim Versuch der Straftaten geblieben ist.

Resultat der Ausschaffungsinitiative

In seiner Beschwerde argumentierte der Betroffene, dass Artikel 66a StGB nur vollendete strafbare Handlungen nenne. Dies weist das Bundesgericht ab. Der Botschaft des Bundesrates zur fraglichen Gesetzesänderung sei «ausdrücklich» zu entnehmen, dass die Landesverweisung unabhängig davon auszusprechen sei, ob es beim Versuch geblieben ist.

Seit Oktober 2016 ist die Ausschaffungsinitiative im Strafgesetzbuch umgesetzt. Damit können ausländische Personen – wenn sie eine bestimmte Straftag begangen haben – für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz verwiesen werden.

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