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Bundesgericht urteilt Coronakritischer Lehrer zu Recht entlassen

Ein Aargauer Kantonsschullehrer hatte öffentlich die Corona-Massnahmen kritisiert. Seine Kündigung sei rechtens, entschied das Bundesgericht und stützte das Urteil der Vorinstanz.

Der Aargauer Kantonsschullehrer hatte während der Corona-Pandemie mehrfach die geltenden Massnahmen und die Behörden kritisiert. Er war seit 2006 an der Kantonsschule Wohlen angestellt.

Im Februar 2021 trat der Lehrer an einer Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen in Wohlen AG auf. Daraufhin wurde er entlassen. Bereits zuvor war er von der Kantonsschule schriftlich ermahnt worden. 

Demonstration Wohlen AG
Legende: Im Februar 2021 demonstrierten mehrere hundert Personen an einer Kundgebung in Wohlen AG gegen die Einschränkungen und Massnahmen des Bundes während der Corona-Pandemie. Keystone/Urs Flüeler

Diese Entlassung sei zulässig gewesen, urteilt nun das Bundesgericht. Der Lehrer habe seine Treuepflicht verletzt. Zu diesem Schluss war bereits das Aargauer Verwaltungsgericht gekommen.

Vorbildfunktion Lehrer

Das Bundesgericht argumentiert, dass der Entlassene «seiner Vorbildfunktion als Lehrer nicht gerecht geworden» sei. Er habe damit «dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit seines Arbeitgebers geschadet», heisst es im Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht worden ist.

Lehrerinnen- und Lehrerverband ist froh um Leitplanken

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Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband ALV zeigte sich in einer ersten Reaktion froh um das Urteil. «Das Positive an diesem Urteil ist, dass man mehr Hinweise hat, was man sagen kann und was nicht», sagte Beat Gräub, Stv. Geschäftsführer des ALV, gegenüber SRF. Das helfe dem Verband, Lehrpersonen zu beraten. Es sei hilfreich, Lehrerinnen und Lehrern in Konfliktsituationen den gesetzlich zulässigen Rahmen aufzeigen zu können.

Zudem habe der Lehrer das Vertrauen der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in die Schule gefährdet, schreibt das Bundesgericht weiter. Damit habe der Lehrer die Treuepflicht verletzt.

Der Kantonsschullehrer hatte das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Er wehrte sich gegen seine Kündigung und argumentierte mit der Meinungsfreiheit.

Zurückhaltende Kritik erlaubt

Das Bundesgericht betont nun aber, der Lehrer hätte sich «in der Öffentlichkeit auf zurückhaltende Kritik beschränken» müssen. Nur so hätte das Ansehen der Schule gewahrt und ein geregelter Schulbetrieb aufrechterhalten werden können.

Die Treuepflicht

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Staatsangestellte haben eine Treuepflicht. Dies bedeutet, dass sie die Interessen des Gemeinwesens wahren und das Vertrauen in den Staat nicht untergraben dürfen. Die Treuepflicht bezweckt, dass die öffentliche Verwaltung funktionieren kann.

Damit ist die Beschwerde des Aargauer Kantonsschullehrers gegen seine Kündigung abgelehnt. Er muss die Gerichtskosten von 1000 Franken übernehmen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 17.04.2024, 12:03 Uhr ; 

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