Der Aargauer Kantonsschullehrer hatte während der Corona-Pandemie mehrfach die geltenden Massnahmen und die Behörden kritisiert. Er war seit 2006 an der Kantonsschule Wohlen angestellt.
Im Februar 2021 trat der Lehrer an einer Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen in Wohlen AG auf. Daraufhin wurde er entlassen. Bereits zuvor war er von der Kantonsschule schriftlich ermahnt worden.
Diese Entlassung sei zulässig gewesen, urteilt nun das Bundesgericht. Der Lehrer habe seine Treuepflicht verletzt. Zu diesem Schluss war bereits das Aargauer Verwaltungsgericht gekommen.
Vorbildfunktion Lehrer
Das Bundesgericht argumentiert, dass der Entlassene «seiner Vorbildfunktion als Lehrer nicht gerecht geworden» sei. Er habe damit «dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit seines Arbeitgebers geschadet», heisst es im Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht worden ist.
Zudem habe der Lehrer das Vertrauen der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in die Schule gefährdet, schreibt das Bundesgericht weiter. Damit habe der Lehrer die Treuepflicht verletzt.
Der Kantonsschullehrer hatte das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Er wehrte sich gegen seine Kündigung und argumentierte mit der Meinungsfreiheit.
Zurückhaltende Kritik erlaubt
Das Bundesgericht betont nun aber, der Lehrer hätte sich «in der Öffentlichkeit auf zurückhaltende Kritik beschränken» müssen. Nur so hätte das Ansehen der Schule gewahrt und ein geregelter Schulbetrieb aufrechterhalten werden können.
Damit ist die Beschwerde des Aargauer Kantonsschullehrers gegen seine Kündigung abgelehnt. Er muss die Gerichtskosten von 1000 Franken übernehmen.