Immer mehr Kantone haben oder planen Gesetze für die automatisierte Fahrzeugfahndung. Sie wollen also die Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos filmen und diese automatisch mit Fahndungsregistern abgleichen. So merkt die Polizei sofort, wenn jemand ein gestohlenes Auto fährt oder ein gesuchter Mörder ist. Doch jetzt ist Schluss damit. SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi ordnet die Folgen des Leitentscheids ein.
Sibilla Bondolfi
Gerichtskorrespondentin
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Sibilla Bondolfi ist seit 2023 Gerichtskorrespondentin von Radio SRF. Davor hat sie für den zehnsprachigen Online-Dienst Swissinfo gearbeitet. Sie ist promovierte Juristin im Bereich Verfassungsrecht und Menschenrechte.
Was hat das Bundesgericht entschieden?
Das Gericht hebt die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung sowie zum polizeilichen Informationssystem-Verbund im Luzerner Polizeigesetz auf. Zur automatisierten Fahndung sagt das Bundesgericht, der Kanton Luzern habe die Autos überwachen wollen, um schwere Straftaten verfolgen zu können. In diesem Bereich hätten die Kantone aber keine Gesetzgebungskompetenz. Die automatisierte Fahrzeugfahndung müsste vielmehr in der eidgenössischen Strafprozessordnung geregelt werden.
Legende:
Kontrollstellen bei Ittigen im Kanton Bern erfassen über ein dreidimensionales Kamerabild alle LSVA-pflichtigen Fahrzeuge und überprüfen anhand des Nummernschildes automatisch, ob der Halter die LSVA bezahlt hat.
KEYSTONE/Gaetan Bally
Was bedeutet das Urteil für die anderen Kantone?
Der Leitentscheid des Bundesgerichts bedeutet mehr oder weniger das Aus für die automatisierte Fahrzeugfahndung in der ganzen Schweiz. Ob und wann eine gesetzliche Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung geschaffen werden kann, steht nämlich in den Sternen. Mehrere Kantone könnten betroffen sein.
Der Stand in den Kantonen
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Viele Kantone wollen Autokennzeichen automatisiert mit Polizeidatenbanken abgleichen. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und -direktorinnen (KKJPD) arbeitete Mustergesetzestexte aus, nachdem die Kantone Thurgau und Solothurn mit ihren Gesetzen vor Bundesgericht aufgelaufen waren.
Eine Beschwerde gegen die Berner Regelung ist vor Bundesgericht hängig, bis darüber entschieden ist, darf der Kanton Bern die Fahndungsmethode einsetzen.
Im Kanton Aargau hat die Justiz die automatisierte Fahrzeugfahndung gestoppt.
In den Kantonen Zürich und Freiburg gibt es politische Bestrebungen, die automatisierte Fahrzeugfahndung einzuführen. Wie es damit nach dem Leiturteil des Bundesgerichts weitergeht, ist offen.
Das Urteil ist auch eine Absage an den schweizweiten automatisierten Austausch von Polizeidaten. Eigentlich planen Bund und Kantone eine polizeiliche Abfrageplattform, damit Behörden kantonsübergreifend ermitteln können, ohne ein Amtshilfegesuch stellen zu müssen. Im gleichen Urteil schmettert das Bundesgericht die gesetzliche Grundlage des Kantons Luzern für die Beteiligung an der Plattform ab. Das Gericht äussert auch Zweifel daran, ob ein polizeilicher Informationsverbund auf der Grundlage verschiedener kantonaler Gesetze «zielführend und praktikabel» umgesetzt werden könne.
Die Abfrageplattform «Polap»
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Auf dieser Plattform hätten Polizistinnen und Polizisten auf einen gemeinsamen Datenraum zugreifen können, um Informationen anderer Kantonspolizeien abzufragen. Dadurch wären Informationen, die bisher nicht im nationalen System erfasst sind, für alle Kantone ohne Einzelfallprüfung zugänglich gemacht worden. So hätten auch kleinere Vorkommnisse wie Lärmbeschwerden oder verwaltungspolizeiliche Massnahmen direkt interkantonal eingesehen werden können. Auch der Bund hätte über diese Plattform Zugang zu diesen Informationen erhalten.
Was heisst das konkret für die Fahndung bei der Strafverfolgung?
Aus Sicht von Strafverfolgungsbehörden ist das Urteil doppelt ärgerlich. Erstens können sie nicht mehr mittels automatischen Scannens der Autokennzeichen nach vermissten Personen oder gesuchten Straftätern fahnden. Zweitens bedeutet das Urteil eine massive Verzögerung – wenn nicht gar das Aus – für den automatisierten schweizweiten Austausch von Polizeidaten. Laut Polizeiexperten bräuchten die Ermittler aber dringend eine Übersicht über alle angezeigten Fälle, damit sie bei seriellen Verbrechen schnell reagieren können.
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