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Bundesrat Behörden sollen bei Führerausweisentzug flexibler werden

Führerausweisentzüge müssen laut Bundesrat rascher und umsichtiger erfolgen. Private und Berufslenkerinnen profitieren.

Wird der Führerausweis entzogen, soll es künftig ein schnelleres und teils weniger hartes Vorgehen geben. Das hat der Bundesrat entschieden: Zum einen müssen die Verfahren beim Entzug des «Lappens» rascher abgewickelt werden. Zum anderen sollen jene, die beruflich ein Fahrzeug lenken, weniger harte Konsequenzen tragen.

Milde nur bei leichten Verstössen

Ist also etwa ein Lastwagenchauffeur oder eine -chauffeurin mit dem Privatauto zu schnell unterwegs ist, wird der Ausweis für den Lastwagen nicht zwingend ebenfalls entzogen. So soll verhindert werden, dass Betroffene ihren Arbeitsplatz riskieren.

Die neue Regel gilt allerdings nur bei leichten Verstössen im Strassenverkehr und falls der Ausweis in den vorangegangenen fünf Jahren nicht mehr als einmal entzogen worden ist.

Mehr Rechte und rascher Klarheit

Bei privaten Lenkerinnen und Lenkern muss zudem innerhalb von zehn Tagen entschieden werden, ob der Führerausweis entzogen wird. Andernfalls erhält der oder die Betroffene den Ausweis zumindest vorübergehend wieder zurück. Das wäre etwa der Fall, wenn die Drogenanalyse einer Blutprobe noch aussteht.

Weiter können Lenkende, denen der Führerausweis vorsorglich weggenommen wurde, neu alle drei Monate einen Antrag für eine Überprüfung stellen. Die kantonale Behörde muss dann den Entzug neu beurteilen.

Klage bei böswilliger Denunziation möglich

Schliesslich soll Personen, die mutmasslich andere Fahrunfähige bei der Behörde melden, nicht mehr auf Wunsch hin automatisch anonym blieben dürfen. Sie müssen künftig ein schutzwürdiges Interesse nachweisen.

Ein solches Interesse können etwa enge Familienmitglieder, Nachbarn oder Haushaltsangestellte haben. Eine Person soll zudem klagen können, wenn ihr durch eine böswillige Meldung ein Schaden entstanden ist.

Mehraufwand für Kantone

Der Bund erwartet mit den Änderungen einen Mehraufwand für die Kantone. Sie werden hängige vorsorgliche Entzüge häufiger als bisher überprüfen müssen. Auch werden sie polizeilich entzogene Führerausweise zuweilen vorerst zurückgeben und danach wieder entziehen müssen.

Die Änderungen gehen auf zwei Motionen zurück, die fairere und schnellere Verfahren beim Führerausweisentzug fordern. Der Bundesrat hat die entsprechende Revision der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) nun bis am 11. August in die Vernehmlassung geschickt.

SRF 4 News, 21.04.2021, 11:00 Uhr ; 

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