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Kurzarbeit als Ausweg
Aus Tagesschau vom 27.01.2015.
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Schweiz Bundesrat ermöglicht Kurzarbeit

Schweizer Firmen können wegen der Frankenstärke wieder Kurzarbeit einführen und werden dafür entschädigt. Damit will der Bundesrat verhindern, dass in der Schweiz nach dem Fall der Eurogrenze viele Arbeitsplätze verloren gehen.

Swissmem reagiert positiv

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Der Industrieverband begrüsste den Entscheid zur Kurzarbeit. Das Instrument habe sich in früheren Krisen bewährt. Das Problem des starken Frankens werde nicht gelöst, «aber es hilft, Arbeitsplätze zu erhalten». Ein Sprecher zweifelt nicht daran, dass auch in der aktuellen Situation Unternehmen Kurzarbeit einführen werden.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann reagiert auf den starken Franken, der für viele Unternehmen zum Problem geworden ist. Sein Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung ermöglicht es Firmen, Kurzarbeit mit der Begründung «Frankenstärke» einzuführen. Entsprechende Arbeitsausfälle werden damit von der Arbeitslosenversicherung entschädigt, wie das Departement mitteilt.

Der Bundesrat will so verhindern, dass Arbeitsplätze verloren gehen, weil Schweizer Produkte im Ausland seit dem Fall der Euro-Untergrenze schlagartig teurer geworden sind oder weniger Touristen ins Land kommen.

Kurzarbeitsgesuche ab sofort möglich

«Nun steht den Unternehmen ein zusätzliches Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze zur Verfügung, das sich in der Finanzkrise ab 2008 bewährt hatte», heisst es in der Mitteilung von Schneider-Ammans Departement weiter.

Erste Anfragen für Kurzabeit

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Die Arbeitsämter der Kantone Bern und Schaffhausen gaben auf Anfrage bekannt, dass erste Firmen Anträge auf Kurzarbeit gestellt haben. In Schaffhausen sind es zum Beispiel vier kleinere Firmen aus der Metall- und Kunststoffindustrie.

Dieses habe die Arbeitslosenversicherung angewiesen, Arbeitsausfälle aufgrund von Devisenschwankungen als anrechenbar für die Kurzarbeitsentschädigung zu erachten. Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt seien, würden somit entsprechende Gesuche ab sofort gutgeheissen.

Sonderbewilligung nötig

Gemäss Gesetz zur Arbeitslosenversicherung können wirtschaftlich bedingte, voraussichtlich vorübergehende Arbeitsausfälle einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geben. Kein Anspruch besteht, wenn die Arbeitsausfälle auf Umstände zurückzuführen sind, die zum normalen Betriebsrisiko gehören.

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Ein Entscheid, der gut ankommt
Aus Tagesschau vom 27.01.2015.
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Grundsätzlich gehören Schwankungen der Devisenkurse zum normalen Betriebsrisiko. Denn sie treten immer wieder auf und können jeden Betrieb treffen. Deshalb brauchte es eine Sonderbewilligung von Schneider-Ammann für die neue Kurzarbeit-Regelung. Die Anspruchsdauer beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung, wie sie der Bundesrat 2011 beschlossen hatte, ist vorerst nicht vorgesehen.

Diesmal kein zusätzliches Geld

Schon 2011 hatte der Bundesrat zur Milderung der Folgen des starken Frankens die Entschädigung von Kurzarbeit zugelassen. Damals war jedoch eine zusätzliche Finanzierung dafür vorgesehen: Im Rahmen eines Hilfspaket sprach das Parlament 500 Millionen Franken.

Für den Chef des Schienenfahrzeugbauers Stadler Rail, Peter Spuhler, hilft die frankenbedingte Kurzarbeit Unternehmen zwar nicht unmittelbar. In den letzten Krisen sei es aber «sehr sinnvoll» gewesen, weil etwa hochqualifizierte Mitarbeiter gehalten werden könnten und somit Know-how im Betrieb bleibe, sagte er am Wochenende in einem Interview.

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