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Bundesrat fordert Asylheime sollen radikalisierte Flüchtlinge melden

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bundesrat will private Betreiber von Asylunterkünften in die Pflicht nehmen.
  • Radikalisierte Asylsuchende sollen künftig gemeldet werden müssen.
  • Der Bundesrat schickt eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung.

Unter Tausenden von Asylsuchenden könnten sich einzelne radikale Personen befinden – um diese in der grossen Masse zu entdecken, will der Bundesrat künftig schärfere Gesetze. So sollen die Betreiber der Asylheime verpflichtet werden, verdächtige Personen zu melden. Eine solche Meldepflicht für private Dienstleister im Asylbereich ist Teil eines Vernehmlassungsentwurfs für neue präventive Massnahmen, das berichtet die SRF-Sendung «10vor10».

Es geht um Asyl-Unterkünfte, die im öffentlichen Auftrag von Hilfsorganisationen oder privaten Firmen betrieben werden. In diesem Unterkünften werden die Asylsuchenden betreut, nachdem sie in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) registriert worden sind. Danach werden jene Asylsuchenden, über deren Gesuch nicht im EVZ erstinstanzlich entschieden wurde, auf die Kantone verteilt. Etliche Kantone und Gemeinden haben diese Unterbringung ausgelagert an private Dienstleister wie Hilfswerke oder Firmen.

Erster Gesetzesentwurf bis Ende 2017

Diese Dienstleister will der Bundesrat künftig enger ins Sicherheitskonzept zur Terrorismusbekämpfung einbinden. Bereits heute möglich ist, dass Dossiers von Asylsuchenden durch den Nachrichtendienst des Bundes geprüft werden; bei Menschen aus gewissen – nicht offiziell genannten – Herkunftsstaaten geschieht dies systematisch.

Neu sollen die Betreiber der Asyl-Unterkünfte verpflichtet werden, verdächtige Personen zu melden. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesrats auf eine Interpellation im Ständerat hervor.

Die bisher nicht bekannte Massnahme ist Teil eines Vernehmlassungsentwurfs, den das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) derzeit im Auftrag des Bundesrats ausarbeitet. Ziel sind neue, präventiv-polizeiliche Massnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz, wie es in der Stellungnahme des Bundesrats heisst. Der Entwurf soll bis Ende 2017 vorliegen.

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