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Bundesrat hat entschieden Solariumverbot für Minderjährige

  • Unter 18-Jährige dürfen künftig nicht mehr ins Solarium. Das hat der Bundesrat entschieden.
  • Verboten werden auch besonders starke Laserpointer.

Sich auf den Sommer hin einen braunen Teint verpassen. Das ist bei vielen beliebt. Doch der Gang ins Sonnenstudio ist nicht ohne Risiko. Übermässige UV-Strahlung kann die Gesundheit schädigen und das Krebsrisiko erhöhen.

Die Landesregierung will die Bevölkerung deshalb künftig besser vor gefährlicher Strahlung schützen und hat eine entsprechende Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verabschiedet.

Nur noch schwache Laserpointer erlaubt

Die Verordnung nimmt die Solariumbetreiber in die Pflicht, ihre Räume so einzurichten, dass Minderjährige keinen Zutritt haben. Zudem müssen die Sonnenstudiobetreiber künftig besser über die Gefahren einer übermässigen Strahlenbelastung informieren und entsprechende Kontrollen durchführen.

Auch Laserpointer sind von der Verordnung betroffen. So könnten starke Laserpointer zu Verletzungen an den Augen oder der Haut führen und stellten gerade für Piloten oder Chauffeure ein Sicherheitsrisiko dar, so der Bundesrat. Künftig sind hierzulande daher nur noch schwache Laserpointer zugelassen.

Keine neuen Auflagen für Konzertbetreiber

Auch im Bereich der Kosmetik werden Lasergeräte verwendet, die nichtionisierende Strahlung erzeugen. Haar-Entfernungen mit starken Blitzlampen und Lasern dürfen daher künftig nicht mehr ohne Sachkundeausweis durchgeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit will zusammen mit der Branche eine entsprechende Ausbildung erarbeiten.

An Veranstaltungen will der Bund zudem das Publikum vor schädlichen Laserstrahlen und Schalleinwirkungen schützen und kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.

Auf neue Anforderungen an Schallmessgeräte für Konzertveranstalter und auf eine Aufzeichnungspflicht verzichtet der Bundesrat hingegen. Die Branche hat sich verpflichtet, eine Messmittelempfehlung zu erarbeiten. Die Verordnung tritt am 1. Juni in Kraft.

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