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Bundesrat definiert Schutz von Whistleblowern genauer
Aus Info 3 vom 21.09.2018.
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Bundesrat nimmt neuen Anlauf Daran sollen sich Whistleblower halten

  • Menschen, die Missstände am Arbeitsplatz entdecken und diese melden – sogenannte Whistleblower – sollen besser geschützt werden.
  • Der Bundesrat schlägt dafür ein mehrstufiges Modell vor. Dieses soll regeln, an welche Instanzen Whistleblower mit ihrer Meldung gelangen dürfen.
  • Erste Adresse ist der Arbeitgeber, dann die zuständige Behörde. Erst wenn diese nicht handelt, darf der Whistleblower die Öffentlichkeit informieren.

Für Whistleblower schlägt der Bundesrat ein mehrstufiges Verfahren vor. Bassem Zein vom Bundesamt für Justiz erklärt: «Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin muss zuerst den Arbeitgeber informieren.» Nur wenn dieser nicht reagiert, wie er sollte, darf die Person die zuständige Behörde informieren. Dies wäre beispielsweise die Polizei.

An die Öffentlichkeit darf sich der Whistleblower erst zuletzt wenden – und auch dies nur unter gewissen Bedingungen: Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber nach der Meldung an die Behörde Vergeltungsmassnahmen gegen den Whistleblower getroffen hat. Damit bleibt der Bundesrat bei dem mehrstufigen Kaskadenmodell, das er bereits vor ein paar Jahren vorgeschlagen hatte.

Eine Herausforderung für die Betroffenen

Das Parlament lehnte diesen Vorschlag 2015 ab, weil er zu komplex sei. Für einen Whistleblower sei es zu schwierig, einzuschätzen, wie er sich genau verhalten müsse. Der Bundesrat ging deshalb noch einmal über die Bücher. Doch viel einfacher ist auch der neue Vorschlag nicht. «Eine gewisse Komplexität besteht weiterhin», räumt Bassem Zein ein.

«Das Parlament sagte vor ein paar Jahren, es wolle inhaltlich nichts ändern – deshalb bleibt es komplex.» Tatsächlich befürwortete das Parlament vor drei Jahren explizit ein mehrstufiges Kaskadenmodell. Somit bleibt die Stossrichtung dieselbe.

Für eine einfachere Vorlage plädierte vor drei Jahren der heutige SP-Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch ein. Er ist mit dem neuen Anlauf zufrieden: «Es braucht jetzt einen Konsens, um eine Basis zu legen. Wenn man weiter gehen würde als dieses Gesetz, wäre es nicht mehr mehrheitsfähig.» Die Vorlage gehe in die richtige Richtung und sei ein erster wichtiger Schritt.

Transparency International will mehr Kündigungsschutz

Die Stossrichtung des neuen Vorschlags begrüsst auch Transparency International in einer Stellungnahme. Allerdings gehe der Vorschlag zu wenig weit. So sei der Kündigungsschutz für Whistleblower weiterhin ungenügend.

Abgesehen davon bleibe ein Whistleblower beim Kaskadenmodell wohl meist auf der ersten Stufe stehen, also bei der Meldung an den Arbeitgeber. Denn die Voraussetzungen für eine Meldung an die Behörden oder die Öffentlichkeit seien zu restriktiv geregelt. Konkret bedeute dies: Meldungen nach aussen, also an alle Instanzen ausserhalb des Arbeitgebers, würden verunmöglicht.

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