- Arbeitnehmende sollen ihre Berufskosten von den Steuern in Zukunft pauschal abziehen können.
- Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt.
- Unselbständige Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen, wie der Bundesrat mitteilte.
Das solle den Abzug vereinfachen und insbesondere keinen Unterschied machen zwischen der Arbeit im Homeoffice und jener im Unternehmen. Wie hoch die Pauschale ausfällt, wird das Finanzdepartement festlegen.
Abzug der tatsächlichen Kosten bleibt möglich
Anstelle der Pauschale können auch die tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Neu können die Kosten für mobiles Arbeiten auch abgezogen werden, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Als Teil dieser tatsächlichen Kosten bleiben vorwiegend die Fahrtkosten sowie die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Wochenaufenthalt abzugsfähig. Für die Fahrtkosten gilt bei der direkten Bundessteuer wie bisher ein Maximum (3200 Franken ab der Steuerperiode 2023).
Die Pauschale soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Man rechne deshalb momentan mit einer Grössenordnung von 6000 Franken, hiess es. Die Pauschale soll auch für die kantonalen Steuern gelten. Wie hoch diese dort ausfalle, sei den Kantonen überlassen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2023.