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IS-Prozess: Haftstrafe für Hauptangeklagten
Aus Tagesschau vom 11.09.2020.
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Bundesstrafgericht IS-Prozess: Haftstrafe von 50 Monaten für Hauptangeklagten

  • Im so genannten Dschihadisten-Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist das Urteil gefallen.
  • Der Hauptangeklagte wird zu einer Haftstrafe von 50 Monaten verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, kriminelle Organisationen unterstützt und Gewaltdarstellungen besessen zu haben.
  • Der Mitangeklagte bekommt eine bedingte Geldstrafe – wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Der als «Emir von Winterthur» bekannte 34-jährige Mann soll während der Blütezeit der Terrororganisation Islamischer Staat die wichtigste Figur des IS in der Schweiz gewesen sein.

Den 37-jährigen Mitangeklagten hat das Bundesstrafgericht vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der Gewaltdarstellung und der Pornografie freigesprochen.

Im Kampfsportschule Islamisten rekrutiert

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte an der Hauptverhandlung im August Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise 34 Monaten beantragt. Die Verteidiger der beiden Männer hatten Freisprüche verlangt.

Der Hauptangeklagte hat mit dem Projekt «Lies!» und in der Kampfsportschule MMA Sunna junge Leute angeworben und für einen Einsatz in Syrien rekrutiert. Zuvor war er von Mitte November bis am 9. Dezember 2013 selbst in Syrien. Der 37-jährige Mitangeklagte blieb der Urteilseröffnung entschuldigt fern.

Heute Morgen, 11.9.2020, 6.30 Uhr

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