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Bundesstrafgericht Postauto-Affäre: Befragungen wegen Zuständigkeitschaos ungültig

  • Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) muss die Protokolle von 31 Einvernahmen im Verwaltungsstrafverfahren in der Postauto-Affäre aus den Akten entfernen und sie nochmals durchführen.
  • Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerden von drei Beschuldigten gutgeheissen.

Die Einvernahmen 2018 und 2019 wurden in der Verantwortung der damaligen Leiter der Untersuchung geführt: alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu (NE). Ihre Einsetzung hatte aber keine Gesetzesgrundlage, da sie keine Beamten waren. Deshalb erklärte das Berner Wirtschaftsstrafgericht Ende 2020 alle von ihnen vorgenommenen und angeordneten Handlungen als nichtig.

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Aus dem Archiv: Fedpol klagt im Postauto-Skandal
aus Rendez-vous vom 27.08.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 15 Sekunden.

Nach der Einsetzung einer neuen Leitung im September 2021 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Allerdings wurden diverse Akten übernommen. Dies ist laut der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts nur beschränkt zulässig.

Unklare Aufgabenteilung bemängelt

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Das Fedpol argumentierte, dass nicht alle Einvernahmen von den beiden früheren Leitern Mathys und Cornu angeordnet worden seien. Vielmehr hätten Fedpol-Mitarbeitende beziehungsweise jene der Bundeskriminalpolizei eigenständig Befragungen anordnen können. Das Bundesstrafgericht lässt dieses Argument nicht gelten, weil das Fedpol nicht aufgezeigt habe, wie die Aufgabenteilung vorgenommen worden war und wie die Kompetenzen innerhalb des Teams verteilt gewesen seien.

Weiter sei es entgegen der Sicht des Fedpol nicht die Aufgabe der Beschwerdeführer aufzuzeigen, dass die 31 Einvernahmen durch Mathys und Cornu angeordnet worden seien. Wer mit welchen Aufgaben betraut gewesen sei, sei eine Frage der internen Organisation. Und diese sei vom Fedpol eben weder den Beschwerdeführern noch dem Gericht offengelegt worden.

Laut Bundesstrafgericht ist es darüber hinaus die Aufgabe des Fedpol, die Erwägungen des Wirtschaftsstrafgerichts umzusetzen und nichtige Akten und Ermittlungsergebnisse auszusondern.

Anfang 2019 seien die Personen bekannt gewesen, die als Hauptverdächtige infrage kamen, so das Bundesstrafgericht. Rund die Hälfte der Einvernahmen datierten ebenfalls aus dieser Zeit und liessen sich deshalb nicht als zulässige «erste Abklärungen» taxieren.

Postauto-Affäre kurz erklärt

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Die Postauto-Affäre war im Herbst 2017 ins Rollen gekommen. Damals stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einer ordentlichen Revision fest, dass Postauto Schweiz seit 2007 durch gesetzwidrige Umbuchungen systematisch Gewinne im regionalen Personenverkehr verschleiert und so Subventionen erschlichen hatte.

Im Dezember 2018 und im Januar 2019 zahlte die Post den gesamten Betrag von 205.3 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Im Gefolge der Affäre traten alle Mitglieder des Verwaltungsrats von Postauto von ihren Posten zurück. Auch Post-Chefin Susanne Ruoff demissionierte im Juni 2018.

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