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Deshalb hat das Bundesstrafgericht den Beschuldigten nicht freigesprochen
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 30.05.2023. Bild: Keystone
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Bundesstrafgericht Propaganda für Terrormiliz: Schaffhauser IS-Anhänger verurteilt

  • Auf seinem Handy hat der 26-Jährige brutale Videos von Hinrichtungen und Kindersoldaten gespeichert.
  • Das Bundesstrafgericht spricht den Schaffhauser jetzt schuldig: Sieben Monate muss er ins Gefängnis.
  • Eine weitere Freiheitsstrafe von 21 Monaten muss er antreten, wenn er sich in einer Probezeit nicht bewährt.

Radikalisierte Minderjährige, Dschihad-Reisende oder Hassprediger: Jahrelang sorgte ein Kreis von Islamisten aus Winterthur mit solchen Vorfällen für Schlagzeilen. Die Ereignisse machten die Stadt zur Schweizer «Islamisten-Hochburg».

Verschiedene Vorfälle landeten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Nun hat sich dieses erneut mit einem IS-Anhänger befasst, der mit der Winterthurer Szene verbandelt war. Es handelt sich um einen jungen Schaffhauser. In verschiedenen Anklagepunkten hat ihn das Gericht jetzt verurteilt.

Reise nach Syrien geplant

Die Staatsanwaltschaft hat den 26-Jährigen wegen mehrfachen Verstössen gegen das IS-Gesetz angeklagt. So habe er eine Minderjährige in ihrer Haltung zur Terrormiliz Islamischer Staat bestärkt. Der gemeinsame Chatverlauf in den sozialen Medien beweise dies.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte die junge Frau zu einer Heirat gedrängt. Danach wollte er mit ihr nach Syrien in den Dschihad reisen. Dies würden Aussagen der Österreicherin bezeugen, die «sehr glaubwürdig» seien.

Was steht im IS-Gesetz?

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  • Das Gesetz verbietet die Gruppierungen Al-Kaida, Islamischer Staat sowie verwandte Organisationen.
  • Wer sich in der Schweiz daran beteiligt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
  • Dies gilt beispielsweise auch, wenn jemand die Gruppierungen mit Propagandakationen unterstützt oder für sie anwirbt.

Weiter beschuldigte die Staatsanwaltschaft den Schaffhauser, er habe Propagandamaterial für den IS produziert und verbreitet. Auf seinem Handy hat er Videos und Fotos von Gewaltdarstellungen gespeichert. Sie würden grausame Szenen zeigen – etwa Hinrichtungen oder Kindersoldaten.

Winterthurer Islamistenszene als Umfeld

Der Beschuldigte sagte beim Prozess, dass er dank dieser Darstellungen dazugehören wollte. Er bezog sich damit auf sein Umfeld in der Winterthurer Islamistenszene. Aus dieser Gruppe stammt auch jenes Geschwisterpaar, das 2014 nach Syrien reiste. Mit dem Bruder stand der Beschuldigte offenbar in Kontakt.

Was heisst das Urteil für die Winterthurer Szene?

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Einschätzung von Daniel Glaus, SRF-Fachredaktor für Extremismus:

«Der Bundesstaatsanwalt sagte in der Verhandlung deutlich, dass der IS noch lange nicht besiegt sei. Das sehe ich auch in meinen Recherchen.

Der Verurteile wurde im Oktober 2019 im Zuge gross angelegter Razzien in der Winterthurer Islamistenszene festgenommen. Dadurch wurde diese Gruppierung aber nicht aufgelöst. Mehrere Personen, die schon damals involviert waren, tauchten 2022 wieder in neuen Strafverfahren auf. Einzelne Razzien genügen also nicht.

Die Bundesanwaltschaft führt schon länger rund 70 Strafverfahren rund um IS-Fälle. Dabei zeigt sich: Es gibt auch in Winterthur Unbelehrbare, die trotz Verurteilungen weitermachen. Das Risiko besteht, dass die dschihadistische Radikalisierung unter der Oberfläche weiter gärt.»

Der Beschuldigte gab beim Prozess zu, dass er Propagandamaterial produziert und verbreitet hat. Die Vorwürfe rund um die minderjährige Österreicherin stritt er ab. Er habe sie nicht unterstützt, sich dem Islamischen Staat anzuschliessen. Zwar habe er sie heiraten wollen – aber um sie von der IS-Ideologie abzubringen. Er habe auch nie geplant, mit ihr nach Syrien in den Dschihad zu ziehen.

Das Bundesstrafgericht
Legende: Das Bundesstrafgericht verurteilt den Schaffhauser zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Sieben Monate davon muss er ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Keystone/Ti-Press/Alessandro Crinari

Das Bundesstrafgericht glaubte ihm nicht. Es sprach den Beschuldigten wegen mehrfachen Verstössen gegen das IS-Gesetz schuldig. Und verurteilte ihn auch wegen mehrfachen Besitzes von Gewaltdarstellungen. Hergestellt hat er diese Szenen laut Gericht nicht.

Der Schaffhauser muss nun sieben Monate ins Gefängnis, wobei ihm die Untersuchungshaft angerechnet wird. Eine weitere Freiheitsstrafe von 21 Monaten muss er antreten, wenn er sich in einer Probezeit nicht bewährt. Von einem Landesverweis sah das Gericht ab.

Beschuldigter trägt Abzeichen von Rechtsextremisten

Doch hat sich der Mann vom IS und anderen gewaltbereiten Organisationen gelöst? Gemäss eigenen Ausgaben hat er der Terrormiliz abgeschworen. Er bezeichnete seine Taten als Fehler.

Das Gericht überzeugte er jedoch nicht restlos, was mit seinem Auftritt zu tun hat: Bei der letzten Befragung der Staatsanwaltschaft trug er ein Abzeichen der grauen Wölfe. Deren Mitglieder sind türkische Rechtsextremisten. Das Bundesstrafgericht schickt den Schaffhauser deshalb in ein Programm für Gewaltprävention.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 30.05.2023, 12:03 Uhr;

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