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BVG-Reform im Ständerat Wie sollen tiefere Renten aus der 2. Säule kompensiert werden?

Wird der BVG-Umwandlungssatz gesenkt, führt das zu tieferen Renten. Der Ständerat hat darüber beraten und abgestimmt.

Die Reform der 2. Säule ist ein trockenes und komplexes Thema. Aber es betrifft uns alle. Denn die Höhe des Umwandlungssatzes entscheidet darüber, wie hoch die Renten sind. Wenn nun also der Umwandlungssatz von 6.8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt werden soll, führt das zu tieferen Renten; und das muss kompensiert werden.

So hielt Bundesrat Alain Berset fest, die Kompensation sei das Herz der Reform. Er ging in seinem Plädoyer hart mit den Ständerätinnen und -räten ins Gericht. Der Bundesrat habe schon vor langer Zeit einen Vorschlag präsentiert, der aber vom Parlament einfach links liegengelassen worden sei. Obwohl dies der einzige Vorschlag sei, bei welche alle Versicherten eine Kompensation erhielten.

Berset bleibt nur ein müdes Lächeln

Doch damit nicht genug. Während der Nationalrat einen Vorschlag beschloss, bei welchem Menschen mit tiefen Löhnen und Renten Renteneinbussen in Kauf nehmen müssten, sei der Vorschlag des Ständerats zwar besser. Aber Berset hatte auch dafür nur ein müdes Lächeln übrig.

Der Ständerat will Menschen einer Übergangsgeneration von 15 Jahren eine Kompensation auszahlen. Aber, sagte Berset, zwar erhielten Personen mit tiefen Renten eine Kompensation, aber insgesamt gehe die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner der Übergangsgeneration leer aus. Auch alle, die danach in Rente gingen, hätten tiefere Renten. Das sei schlicht schäbig. Er könne sich nicht vorstellen, wie man damit eine Volksabstimmung gewinnen wolle, so Berset.

Ständerat folgt vorberatenden Kommission

Die bürgerliche Mehrheit des Ständerats folgte dennoch dem Vorschlag ihrer vorberatenden Kommission. Auch die bürgerliche Mehrheit weiss, dass sie für Menschen mit tiefen Einkommen und Teilzeitarbeitende etwas machen muss, wenn sie den Umwandlungssatz senken.

Deshalb betonte der Urner FDP-Ständerat Joseph Dittli: «Diese Leute haben oft nur wenig Vorsorgekapital und werden damit eine tiefe Rente aus dem BVG beziehen müssen.» Hier gelte es anzusetzen. «Genau das macht das Kompensationsmodell der Mehrheit.»

Dass aber auch mit diesen Kompensationen die Hälfte der Übergangsgeneration keine Kompensation erhält, und dass alle, die nach der 15-jährigen Übergangszeit pensioniert werden, so oder so leer ausgehen und eine tiefere Rente haben werden, darauf gaben die bürgerlichen Politiker heute keine Antwort.

Ständerat beschliesst Rentenzuschlag für Übergangsgeneration

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Nach der Senkung des Umwandlungssatzes sollen laut Beschluss des Ständerates 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge (BVG) erhalten. Rund 50 Prozent dieser Generation sollen davon profitieren. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.

Es wird schwierig sein, eine Vorlage zu zimmern, die auch vor dem Volk eine Chance haben wird. Denn wie die Wortmeldung des St. Galler SP-Ständerats Paul Rechsteiner zeigte, dass sich die Linke langsam, aber sicher Fundamental-Opposition zu einer Reform der 2. Säule begibt.

Mit solchen Kompensationen werde man eine Senkung des Umwandlungssatzes nicht mehr akzeptieren, betonte Rechsteiner: «Die Grundlage der Entscheidung über den Umwandlungssatz, für einen Entscheid über diese kardinale Frage der Revision entfällt. Somit ist die Konsequenz, dass man darauf verzichten sollte.»

Auch die rechte Seite, Gewerbe und Bauern, meldet verstärkten Widerstand an. Sie wehren sich nicht gegen die Kompensationsmassnahmen; sondern gegen einen anderen Teil der Reform, der zu zusätzlichen Kosten bei Tieflohnbranchen führt.

Dieser Zangenangriff von Rechts und Links ist eine schlechte Voraussetzung für eine Reform der 2. Säule. Man darf gespannt sein, ob die Nationalrätinnen und Nationalräte einen tragfähigeren Kompromiss finden.

Echo der Zeit, 12.12.2022, 18 Uhr

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