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Ständerat diskutiert über BVG-Revision
Aus Tagesschau vom 29.11.2022.
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BVG-Reform Neuer Koordinationsabzug zugunsten Teilzeitbeschäftigter

  • Wer wenig verdient, soll im Rentenalter besser gestellt werden.
  • Das hat der Ständerat im Rahmen der Diskussion um die Reform der beruflichen Vorsorge beschlossen.
  • Neu sollen 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als sogenannter Koordinationsabzug berechnet werden.
  • Noch nicht beraten hat der Ständerat die Übergangsmassnahmen für all jene Personen, die durch die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent vor der Pensionierung nicht mehr genügend Alterskapital ansparen können.

Der Ständerat hat bei der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Dabei hat er sich beim Koordinationsabzug für ein neues Modell entschieden. Dieses soll Kleinverdiener und Mehrfachbeschäftigte im Rentenalter besser stellen.

Neu sollen im obligatorischen BVG 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug berechnet werden. Dieser Betrag wird in der zweiten Säule vom massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abgezogen. So erhält man den versicherten Lohn. Heute liegt dieser Abzug fix bei knapp 25'100 Franken.

Dieser hohe Abzug führt dazu, dass Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen oder solche, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, ihr Einkommen nicht oder nur marginal in einer Pensionskasse versichern und damit keine Rente fürs Alter ansparen können. Dies trifft oft teilzeitarbeitende Frauen in Tieflohnberufen, wie auch FDP-Ständerat Damian Müller betonte.

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Damian Müller (FDP/LU zu schmerzhaften Einkommensbussen für teilzeitbeschäftigte Frauen
Aus News-Clip vom 29.11.2022.
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Um mehr Menschen dieser Gruppen eine Pensionskasse zu ermöglichen, hat der Ständerat weiter entschieden, die Eintrittsschwelle von rund 21'500 auf gut 17'200 Franken zu senken. Künftig soll also bereits ab einem Mindestjahreseinkommen von 17'200 Franken in die Pensionskasse einbezahlt werden können. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat jedoch den Sparbeginn bei Alter 25 belassen und nicht auf 20 Jahre senken.

Senkung des Umwandlungssatzes noch offen

Das Herzstück der Vorlage sind jedoch die Übergangsmassnahmen für all jene, die durch die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent vor der Pensionierung nicht mehr genügend Alterskapital ansparen – und diesen Rentenausfall von rund 12 Prozent nicht mehr rechtzeitig kompensieren können. Nach der Begründung der insgesamt vier Kompensationsvarianten durch ihre jeweiligen Fürsprecher unterbrach Ratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) die Debatte. Wann sie fortgeführt wird, stand noch nicht fest.

FDP-Ständerat Damian Müller mit Paul Rechsteiner und Hannes Germann
Legende: FDP-Ständerat Damian Müller (rechts) mit Paul Rechsteiner (SP/SG, Mitte) und Hannes Germann (SVP/SH, links). KEYSTONE/Anthony Anex

Nach dem knappen Ja an der Urne zur AHV-Revision am 25. September stehen die bürgerlichen Abstimmungsgewinner im Parlament unter Druck, ihr Versprechen einzulösen, nun auch bei der zweiten Säule rasch vorwärts zu machen. Das Versprechen lautet, nun auch die Benachteiligung der Frauen in der beruflichen Vorsorge aus der Welt zu schaffen. Teilzeitangestellte und Personen mit kleinen Einkommen sollen besser gestellt werden. Auf das einzulösende Versprechen hat auch SVP-Ständerat Alex Kuprecht verwiesen. «Wir haben den teilzeitarbeitenden Frauen versprochen, dass wir für sie in der 2. Säule etwas machen werden.»

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Alex Kuprecht (SVP/SZ): «Dieses gemachte Versprechen gilt es nun einzulösen»
Aus News-Clip vom 29.11.2022.
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Über den Diskussionen hängt das Damoklesschwert eines Referendums. Dieses haben die Gewerkschaften bereits angedroht, sollten die Räte den zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Kompromiss nicht unterstützen. Auch der Bundesrat hat sich hinter diesen Vorschlag gestellt, der Zuschläge für sämtliche Neurentnerinnen und -rentner vorsieht.

Revision der beruflichen Vorsorge BVG: Darum geht es

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Darum geht es: Bei der Revision geht es nur um den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, also um 15 Prozent der Versicherten. Der Umwandlungssatz, der das Kapital in eine jährliche Rente umwandelt, soll gesenkt werden: von 6.8 auf 6.0 Prozent. Das hat teilweise Rentenkürzungen zur Folge. Die Übergangsgenerationen sollen dafür entschädigt werden. Zudem sollen teilzeitbeschäftigte Frauen bessere Renten erhalten.

Das ist der Stand: Obwohl die Vorlage noch nicht zu Ende beraten ist, haben die Gewerkschaften bereits das Referendum angekündigt. Sie argumentieren, mit der Zinswende stiegen die Renditen, die Senkung des Umwandlungssatzes werde damit unnötig. Aber auch im bürgerlichen Lager gibt es Widerstand. Namentlich der Gewerbeverband argumentierte im Vorfeld, die Lohnkosten stiegen zu stark. Die Revision wird in dieser Session wahrscheinlich zu Ende beraten.

Das ist umstritten: Die Linken favorisieren nach wie vor die Variante des Bundesrates. Für sie zahlen niedrig Verdienende mit der heutigen Vorlage mehr in die Kasse ein, erhalten im Rentenalter aber nicht mehr Geld. Auch die Frauen gehören laut den Linken zu den Verliererinnen. Die Bürgerlichen hingegen argumentieren, das momentane Zinsniveau von 6.8 Prozent sei zu hoch angesichts der Lebens- und der Renditeerwartungen. Sie unterstützen daher die heutige Version der Revision. Die Umverteilung von Jung zu Alt werde damit gestoppt und Teilzeitarbeitende würden bessergestellt.

SRF 4 News, 29.11.2022, 15:00 Uhr;

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