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Nationalrat verlängert Reduktionsziele im CO2-Gesetz
Aus 10 vor 10 vom 29.09.2021.
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CO2-Übergangsgesetz Klimaschutzprojekte sollen auch in Zukunft finanziert werden

Mit dem CO2-Übergangsgesetz sollen Klimaschutzprojekte wie die Lachgas-Reduktionsanlage in Emmen auch weiterhin finanziert werden.

Klärschlamm wird verbrannt, Lachgas wird daraus freigesetzt und erhitzt, wodurch das Klima vor dem schädlichen Treibhausgas geschützt wird. Klingt kompliziert. Bei Lachgas denkt der eine oder andere zuerst wohl auch eher an den Besuch bei der Zahnärztin als an schädliche Treibhausgase. Doch eigentlich betreibt die Schlammverbrennungs- und Lachgas-Reduktionsanlage in Emmen im Kanton Luzern genau auf diese Weise Klimaschutz.

2016 nahm in Emmen die weltweit erste Lachgas-Reduktionsanlage dieser Art den Betrieb auf. In der Anlage wird der Klärschlamm aller Kläranlagen der Zentralschweiz verbrannt. Bei dieser Verbrennung entstehen erhebliche Mengen an Lachgas. Dieses schädliche Treibhausgas wird auf 960 Grad erhitzt und so in Stickstoff und Sauerstoff zerlegt.

Die Lachgase sind rund 300-mal klimaschädlicher als CO2.
Autor: Martin Zumstein Vorsitzender der Geschäftsleitung von REAL

Ohne die Anlage würde das Lachgas ungehindert in die Atmosphäre gelangen. «Die Lachgase sind rund 300-mal klimaschädlicher als CO2. Mit der Elimination der Lachgase können wir einen grossen Beitrag zum Klimaschutz leisten», erklärt Martin Zumstein, Vorsitzender der Geschäftsleitung von Recycling Entsorgung Abwasser Luzern (REAL).

Lachgas-Reduktionsanlage in Emmen
Legende: In der Lachgas-Reduktionsanlage wird der Klärschlamm aller Kläranlagen der Zentralschweiz verbrannt SRF

Jährlich verhindert die Anlage damit die Emission von 6'500 Tonnen CO2-Äquivalent. Das entspricht der Fahrleistung von 3000 bis 4000 Personenwagen pro Jahr. Die Finanzierung dieser Lachgas-Reduktionsanlage steht nach dem Nein zum CO2-Gesetz aber auf der Kippe.

Klimaschutzprojekte mit Kompensationspflicht finanzieren

Im Juni hat die Stimmbevölkerung das revidierte CO2-Gesetz abgelehnt. Obwohl das heute geltende CO2-Gesetz weiterläuft, sind einige der darin enthaltenen Instrumente bis Ende Jahr befristet. Zu diesen Instrumenten gehört die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe.

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Aus dem Archiv: Wer brachte das CO2-Gesetz zu Fall?
aus Echo der Zeit vom 30.07.2021. Bild: Keystone
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Viele Klimaschutzprojekte werden durch diese Kompensationspflicht finanziert, so zum Beispiel auch die Lachgas-Reduktionsanlage in Emmen. «Das Kompensationsinstrument ist von der Wirkung her das wichtigste Instrument im CO2-Gesetz. Wenn das wegfallen würde, würden Millionen von Tonnen CO2 nicht reduziert werden. Die Schweiz hätte ein Problem, ihre Klimaziele zu erfüllen», betont Darja Aepli, Co-Leiterin Inland Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK).

Eine Tanksäule an einer Tankstelle
Legende: Die Stiftung KliK organisiert für die Treibstoffhändler die Kompensationspflicht und finanziert so im Auftrag des Bundes die Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Keystone

Bei der Kompensationspflicht können Benzin- und Dieselhändler einen Zuschlag von maximal fünf Rappen pro Liter erheben, um Klimaschutzprojekte zu finanzieren. Ansonsten müssen sie für die schädlichen CO2-Emissionen aus Benzin und Diesel 160 Franken pro Tonne CO2 bezahlen.

Verlängerung der Reduktionsziele im geltenden CO2-Gesetz

Damit Projekte wie die Anlage in Emmen auch in Zukunft noch finanziert werden können, hat sich der Nationalrat heute für ein CO2-Übergangsgesetz ausgesprochen. Der Nationalrat will das geltende CO2-Gesetz so ändern, dass das Reduktionsziel für die Treibhausgasemission im Inland bis Ende 2024 fortgeschrieben wird.

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Simonetta Sommaruga: «Das Nein des Volkes war kein Nein zum Klimaschutz»
Aus News-Clip vom 29.09.2021.
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Die Verlängerung des Reduktionsziels ermöglicht es, die CO2-Kompensationsmassnahmen für fossile Treibstoffe auch nach Ende Jahr weiterzuführen. Nach dem Nationalrat muss als Nächstes der Ständerat entscheiden, ob und wie die Kompensationszahlungen auch über das Jahresende hinaus geleistet werden.

Korrigendum

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In einer früheren Version dieses Artikels hiess es fälschlicherweise, die Anlage verhindere jährlich die Emission von 6.5 Tonnen CO2-Äquivalent. Richtig ist, dass die Emission von 6'500 CO2-Äquivalent verhindert wird.

10vor10, 29.09.2021, 21.50 Uhr

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