Zum Inhalt springen

Corona-Entschädigungen Ü-65-Marktfahrer fällt durch alle Maschen

Weil er über 65-jährig ist und eine GmbH führt, erhält ein Marktfahrer keinen Rappen Corona-Entschädigung.

Vor allem kleine Betriebe hat der Corona-Lockdown zum Teil in eine prekäre, finanzielle Situation gebracht. Auch viele Marktfahrer gehören dazu. Und die Aussichten sind düster, da zahlreiche Jahrmärkte und Messen bis weit in den Herbst hinein abgesagt wurden.

Weiterarbeiten, weil die AHV nicht ausreicht

Ein 67-jähriger Marktfahrer aus Bern verkauft seit über 40 Jahren an einem Stand Silberschmuck. Weil die AHV von rund 1900 Franken nicht ausreiche, arbeite er auch übers Pensionsalter hinaus weiter, erzählt er dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Manche seiner Kolleginnen und Kollegen auf den Märkten seien in einer ähnlichen Situation.

Und wie die meisten anderen muss er nun einen grossen Einnahmeverlust verkraften. Denn die Jahrmärkte und Messen, an denen er in anderen Jahren jeweils einen Grossteil seines Umsatzes erwirtschaftete, fallen weg.

Weder Taggeld noch Kurzarbeitsentschädigung

Der Marktfahrer beantragte für seine GmbH Unterstützung beim Staat. Doch erfolglos. Hauptgrund: Sein Alter. Weil er das Pensionierungsalter schon überschritten hat, zahlt ihm die Arbeitslosenversicherung keine Kurzarbeitsentschädigung.

Und die AHV-Ausgleichskasse zahlt ihm keine Erwerbsersatz-Taggelder, weil er sein Marktgeschäft als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) führt. «Als Inhaber einer GmbH, der sich sozusagen selber einen Lohn auszahlt, hat der Mann den Status eines Angestellten.» Daher habe er keinen Anspruch auf den Erwerbsersatz, begründet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf Anfrage von «Espresso».

Diese Regelung für die sogenannt «arbeitgeberähnlichen Personen», die auch AGs betrifft, wurde mit der entsprechenden Covid-19-Notverordnung zwar vorübergehend bis Ende Mai aufgehoben. Aber davon profitieren nur Inhaber unter 65 Jahren.

Rechtsexperte: «Gleichbehandlungsproblem»

Box aufklappen Box zuklappen

Rechtswissenschaftler Thomas Gächter der Universität Zürich sieht im Fall jenes Marktfahrers auch «ein gewisses Gleichbehandlungsproblem». «Ich vermute, dass in der nächsten Zeit ganz viele solche Spezialfälle und Lücken auftauchen werden», sagt er gegenüber «Espresso». Es liege auch in der Natur der Sache, dass eine Notgesetzgebung schnell aufgestellt werden müsse und deshalb holzschnittartig ausfalle. Benachteiligte könnten deshalb bei Absagen bei der ALV oder der Ausgleichskasse die entsprechende Verfügung verlangen und Einsprache machen gegen den Entscheid mit der Begründung, «die zugrundeliegende Verordnung sei in rechtsungleicher Weise lückenhaft». Die Chancen, dass letztlich das Bundesgericht dies stützt, schätzt Gächter indes als gering ein. Auch das Bundesgericht dürfte darauf verweisen, dass Notgesetzgebung lückenhaft sei. Und dass es schliesslich auch keine Ansprüche aberkennen, sondern lediglich keine zusätzlichen Ansprüche gewährt würden. Als Ausweg für Betroffene im AHV-Alter empfehlen Bundesstellen und Rechtsexperten einen Antrag auf Ergänzungsleistungen.

«Das darf doch nicht wahr sein»

Jener 67-jährige Marktfahrer würde hingegen einen Erwerbsersatz erhalten, wenn er eine Einzelfirma führen würde, sagt Thomas Gächter, Rechtsprofessor an der Universität Zürich. Das Taggeld wird unter dieser Voraussetzung ohne Alterslimite ausbezahlt. Allerdings wurde diese Unterstützung auch nur bis Ende Mai gewährt.

Der Marktfahrer aus Bern versteht die Welt nicht mehr: «Das darf doch nicht wahr sein», sagt er gegenüber «Espresso». Jahrzehntelang habe er brav seine AHV- und ALV-Beiträge bezahlt und nun gehe er leer aus. Der Staat müsse bei den Corona-Entschädigungen über die Bücher.

Marktfahrer und Schausteller lobbyieren für bessere Entschädigungen

Das fordert auch Jürg Diriwächter, Präsident des Schweizer Marktverbandes. Vor allem müsse die Frist für die Entschädigungen verlängert werden: «Manche von uns müssen noch monatelang mit Einnahmeausfällen rechnen.» Zusammen mit den Schaustellerverbänden sind die Marktfahrer im Bundeshaus am Lobbyieren. Noch vor Ende Juni erwarten sie einen Entscheid vom Bundesrat.

Besonders ärgerlich sei, dass Jahrmärkte und Messen ja grundsätzlich wieder stattfinden könnten, so Diriwächter. Viele Gemeinden und Veranstalter würden sie aber wegen der Corona-Auflagen abblasen.

Espresso, 17.06.20, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel