Erste Empfehlung
: Hintergrundgespräche von Kommunikationsverantwortlichen mit Medienvertretern sollen in den Fokus kommen. Man sei der Auffassung, dass hier klare Regeln und Leitlinien hätten aufgestellt werden müssen, damit auch klar sei, was ein Hintergrundgespräch sei und was der Inhalt dort sein könne, um einen Bundesratsbeschluss zu erläutern, sagte Nationalrat Thomas de Courten (SVP/BL) an der Medienkonferenz am Freitag in Bern.
Die
zweite Empfehlung
betrifft die Löschfrist für E-Mails in der Bundesverwaltung. Man habe nur sehr beschränkt auf diese Quellen zugreifen können, da sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eben gelöscht worden seien, so de Courten weiter. Man stelle die Empfehlung auf, dass mindestens für Kaderleute diese Löschfrist verwaltungsintern überprüft werden solle.
Eine
dritte Empfehlung
beinhaltet laut de Courten die Festlegung, was genau eine Indiskretion sei, damit dies geschärft werden könne.
Man müsse als
vierte Empfehlung
mehr wissen darüber, was innerhalb des Bundesrates die Entscheidungsprozesse waren, da man festgestellt habe, dass die Bundesratsprotokolle sehr summarisch abgefasst worden seien und man die Entscheidungsprozesse daher vonseiten der GPK nicht mehr genau habe nachvollziehen können.
Eine
fünfte Empfehlung
betreffe die Schärfung der Schulung der Kommunikationsabteilungen bezüglich der Zugriffsrechte zu klassifizierten Dokumenten.
Weiter sollen
sechstens
die schriftlichen Mitberichtsverfahren fester Bestandteil von Bundesratsentscheiden bleiben, um die Qualität sicherzustellen.
Siebtens
sollen für die Debriefings, welche die Departementsvorsteher mit ihren Stäben machen, entsprechende Regeln festgelegt werden, was dort festgehalten werde oder nicht und was kommuniziert werden kann oder nicht.
Achtens
, so de Courten, sollen Indiskretionen im Bundesrat aktiv und zeitnah diskutiert werden.
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