Der Bundesrat zeigt sich besorgt über die aktuelle Lage: «Die epidemiologische Situation ist sehr kritisch und entwickelt sich ungünstig.» Die Zahl der Ansteckungen mit der derzeit dominierenden Deltavariante sei sehr hoch.
Um bereit zu sein, falls weitergehende Massnahmen nötig sein sollten, schickt der Bundesrat bis am 14. Dezember zwei Varianten bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den zuständigen Parlamentskommissionen sowie den betroffenen Verbänden in Konsultation.
Variante 1: 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht
- Variante 1 sieht den Einsatz einer umfassenden 2G-Regel vor. In den Bereichen, in denen aktuell in Innenräumen die 3G-Regel gilt, soll künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen) gelten.
- Zugleich würde an diesen Orten auch eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation eingeführt. Restaurants oder andere Gastronomiebereiche von Veranstaltungen würden auch unter die 2G-Regelung fallen. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel .
- In Variante 1 sind auch Aktivitäten ohne Maske und Sitzpflicht weiterhin möglich . Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich sind, wären nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Covid-19-Testresultat vorweisen können.
- Diese 2G-plus-Regel würde zum Beispiel Discos, Bars sowie gewisse sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten , wie Chor- oder Blasmusikproben betreffen.
Variante 2: Teilschliessung
- Variante 2 sieht ebenfalls eine 2G-Regel mit Maskenpflicht vor. Im Unterschied zu Variante 1 würden aber alle Bereiche geschlossen, bei denen keine Maske getragen werden kann . Dies betrifft auch die Innenbereiche von Restaurants sowie Fitnesscenter, Discos und Bars.
- Zulässig blieben sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen, bei denen eine Maske getragen werden kann.
Verstärkte Basismassnahmen im Privaten, am Arbeitsplatz und an den Schulen
- Private Veranstaltungen drinnen: Bei beiden Varianten ist eine Einschränkung für nicht immunisierte Personen im privaten Bereich vorgesehen. Sobald eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist, dürfen sich nur noch 5 Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sollten weitergehende Schliessungen nötig werden, wären private Treffen auf 5 Personen beschränkt, unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind.
- Home-Office-Pflicht: Der Bundesrat stellt die Home-Office-Pflicht erneut zur Diskussion. Für Personen, die nicht im Home-Office arbeiten können, soll auf eine 3G- oder 2G-Regelung verzichtet werden.
- Maskenpflicht an Schulen: Wie schon in früheren Massnahmenpaketen soll sich der Bund auf die obligatorische Maskenpflicht auf Sekundarstufe II beschränken. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen allerdings dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen.
- Fernunterricht an Hochschulen: An den Universitäten und den Fachhochschulen soll wiederum Fernunterricht gelten, wobei Prüfungen ausgenommen werden sollen.
- Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Skigebieten: Der Detailhandel sowie die Skigebiete haben von sich aus angeboten, freiwillig Kapazitätsbeschränkungen einzuführen, um die Übertragung des Virus in ihrem Bereich eigenständig einzudämmen und einen Beitrag zur Eindämmung der Viruszirkulation zu leisten. Aus diesem Grund soll aktuell auf weitergehende Massnahmenverschärfungen in diesen Bereichen verzichtet werden.
- Konsultation zur erneuten Übernahme der Testkosten: Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsänderung bei den Kantonen, Sozialpartnern und den zuständigen parlamentarischen Kommissionen in Konsultation gegeben. Sofern die eidgenössischen Räte diese Beschlüsse in der Schlussabstimmung am 17. Dezember 2021 bestätigen, soll das neue Testkostensystem am 18. Dezember in Kraft gesetzt werden.
Diskussion über weitergehende Schliessungen
- Der Bundesrat hat auch eine Diskussion über weitergehende Schliessungen geführt. Betroffen wären sämtliche Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben; auch Fach- und Publikumsmessen und Veranstaltungen in Innenbereichen würden verboten.
- Nicht geschlossen würden Läden, Hotel-Restaurants für Hotelgäste und Dienstleistungsbetriebe (Coiffeur, Bank, Post). Ausnahmen sind zudem vorgesehen für religiöse oder politische Veranstaltungen bis 50 Personen, Profisport und -kultur sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.