Eine Frau besucht mit ihrem Mann die Tochter in Schweden. Die Frau ist doppelt geimpft und nach einem Impfdurchbruch seit Ende November offiziell genesen. Während des Aufenthalts in Schweden erfährt sie von der neuen Einreisebestimmung in die Schweiz, die seit Samstag, 4. Dezember, gilt: Alle Einreisenden in die Schweiz müssen einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein zweiter Test muss zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise durchgeführt werden.
Dann die böse Überraschung: Ihr Test ist positiv. Dies kann durchaus passieren und ist auch kein neues Phänomen. Es gibt Fälle, wo der PCR-Test auch noch Wochen - ja sogar Monate - nach einer Genesung positiv anzeigt. Ist diese Person ohne Symptome, kann davon ausgegangen werden, dass sie nicht ansteckend ist. Aber in die Schweiz einreisen kann eine solche Person nach den neuen Regeln nicht.
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Die Frau darf die Heimreise also nicht antreten und versucht, sich via BAG zu informieren, was zu tun ist. Eine Freundin erzählt die Geschichte dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Sie steht selbst vor der Entscheidung, als frisch Genesene bald nach Schweden zu verreisen. Sie berichtet, die Frau in Stockholm habe vom BAG die Auskunft erhalten, sie soll sich an die Schweizer Botschaft wenden. Dort hiess es, sie soll sich ans BAG wenden. Eine Antwort erhielt sie nicht.
Überlastete Hotline
Auch die «Espresso»-Hörerin in der Schweiz versucht herauszufinden, was in einem solchen Fall zu tun ist. Auch sie hat keine Chance. Auf den offiziellen Seiten lässt sich nichts dazu finden. Die Hotline ist hoffnungslos überlastet. Diese Erfahrung macht auch ein anderer Hörer, welcher sich ratsuchend beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» gemeldet hat. Sollte es im Ausland zu einem Impfdurchbruch kommen und der PCR-Test bleibt nach der Quarantäne positiv, vielleicht auch über Wochen: Was soll er da machen?
Die Notwendigkeit einer Reise ist mit grosser Vorsicht zu evaluieren.
Dem BAG ist das Problem bekannt. Doch es macht nicht den Eindruck, als würde sich daran nächstens etwas ändern. Die Medienstelle schreibt auf Anfrage: «Grundsätzlich gilt, dass Auslandreisen aktuell sorgfältige Vorbereitung und ein sehr hohes Mass an Flexibilität benötigen.» Die Notwendigkeit einer Reise sei «mit grosser Vorsicht zu evaluieren». Es sei angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage und «während der Pandemie prinzipiell» davon auszugehen, dass sich die Regeln ändern könnten. Die verschärften Einreisebestimmungen hätten zum Ziel, «weitere Eintragungen von Infektionen, insbesondere mit der Variante Omikron», in die Schweiz zu verhindern.
Während Studien zeigen, dass ein PCR-Test auch bis zu drei Monate nach der Erkrankung noch positiv anzeigen kann, schreibt das BAG: «Es ist möglich und kommt vor, dass PCR-Tests auch nach 10-14 Tagen noch positiv sind. […] Es ist selten, dass PRC-Tests nach 20-30 Tagen nach Beginn der Infektion positiv sind.»
Grenzregionen von Testpflicht ausgenommen
Personen, die aus einem Grenzgebiet in die Schweiz einreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Das BAG spricht von «Gebieten an der Grenze zur Schweiz, mit denen ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet». Dazu zählen laut den aktuellen Einreisebestimmungen [Stand vom 9. Dezember]:
- Deutschland: Baden-Württemberg und Bayern
- Frankreich: Grand-Est, Burgund / Franche Comté, Auvergne / Rhône-Alpes
- Italien: Piemont, Aostatal, Lombardei, Trentino / Südtirol
- Österreich: Tirol, Vorarlberg
- Gesamtes Fürstentum Liechtenstein
Die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie hier .