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Covid-19 Bund will Millionen für falsch abgerechnete Covid-Tests zurück

  • Der Bund geht gegen falsch in Rechnung gestellte Covid-19-Tests vor.
  • In einem Fall hat er nun mittels einer Verfügung 1.6 Millionen Franken für mutmasslich falsche Rechnungen zurückgefordert.
  • Zudem sollen sich ab April nur noch Risikopersonen impfen lassen.

Beides teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit. Hinsichtlich der falsch in Rechnung gestellten Coronatests machte das BAG keine weiteren Angaben – auch nicht zum betroffenen Leistungserbringer.

Das Amt verlangt die Rückzahlung von Rechnungen, die im Zusammenhang mit Testkosten mutmasslich zu Unrecht gestellt worden seien, heisst es. Die Verfügung dazu war zuletzt noch nicht rechtskräftig.

In einem anderen Fall leitete die Behörde strafrechtliche Schritte ein. Gegen wen, gab sie nicht bekannt. Auch in dem Fall geht es um die Abwicklung von Rechnungen zu Testkosten.

Testcenter rechneten falsch oder doppelt ab

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Auf einem Schild steht «drive in», daneben steht ein Auto.
Legende: KEYSTONE/Laurent Gillieron

Während der Corona-Pandemie hatten Testzentren teils falsch oder doppelt abgerechnet. Die Finanzkontrolle rügte im September den Bund, er habe zu wenig gegen den Missbrauch unternommen. 2020 und 2021 finanzierte der Bund Testkosten im Umfang von 2.7 Milliarden Franken. Er übernahm die Kosten, abgerechnet wurde über die Krankenkasse.

Impfung noch für bestimmte Risikopersonen

Zudem informiert das BAG, dass sich gegen Covid-19 ab April nur noch Risikopersonen impfen lassen sollen. Das BAG und die eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) schätzen das Infektionsrisiko und die Folgen für das Gesundheitssystem nur noch als gering ein. Für nicht angeschlagene Personen besteht laut Mitteilung kaum noch Risiko, schwer zu erkranken.

Die derzeit zirkulierenden Omikron-Subvarianten würden im Vergleich zu früheren Virusvarianten eher milde Infektionen auslösen, so das BAG und das Ekif weiter. Für nicht angeschlagene Personen bestehe kaum noch ein Risiko, schwer zu erkranken.

Anpassung bei erneutem Ausbruch

Für besonders gefährdete Menschen wird eine Covid-19-Impfung nur noch dann empfohlen, wenn sie im Individualfall als medizinisch notwendig erachtet wird, wie es vonseiten BAG weiter heisst.

Die letzte Impfung oder die letzte bekannte Infektion müsse zudem mindestens sechs Monate zurückliegen.

SRF 4 News, 09.03.2023, 20:00 Uhr ; 

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