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Finanzloch wegen Corona Niemand will die Pandemie-Ausfälle der Spitäler bezahlen

Der Kanton Zürich forderte im Ständerat erfolglos die Beteiligung an Covid-Ausfällen durch den Bund und die Krankenkassen. Die Höhe der Ausfälle wird auf 1.5 bis 1.8 Milliarden Franken geschätzt.

Bund, Kantone oder Krankenkassen – wer soll die finanziellen Ausfälle von Kliniken und Spitälern während der Corona-Pandemie bezahlen? Der Bund wird es nicht tun. Er hat sich bereits an Mehrkosten beteiligt, die die Spitäler wegen des Zusatzaufwandes während der Pandemie hatten. Weitere Zahlungen für Ausfälle lehnt er ab.

Zürich fordert Ausfallzahlungen für Spitäler – Ständerat dagegen

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In einer Standesinitiative regte der Kanton Zürich an, dass sich Bund und Krankenkassen an den Ausfällen der Spitäler und Kliniken während der Pandemie beteiligten. Die vorberatende Kommission des Ständerats empfahl das Anliegen zur Ablehnung.

Der Zuger Mitte-Ständerat und Gesundheitspolitiker Peter Hegglin, der die Vorlage im Namen der Kommission der kleinen Kammer vorstellte, erwähnte Fälle, in denen «ein Teil der Spitäler in der besagten Zeit sogar Gewinne erzielen konnten».

Besonders gegenüber der geforderten Beteiligung der Krankenkassen stehe die Kommission kritisch, sagt Hegglin, weil dadurch Prämiengelder zweckentfremdet würden. Der Ständerat folgte der Kommissionsempfehlung am Mittwoch diskussionslos, womit sich nun der Nationalrat mit der Vorlage befassen muss.

Auch die Krankenkassen wollen nicht für die Ausfälle aufkommen. «Das Krankenversicherungsgesetz sieht das nicht vor», sagt etwa Pius Zängerle, Direktor des Krankenkassenverbands Curafutura. Ähnlich klingt es auch beim zweiten Verband Santésuisse. Beide verweisen auf ihren Auftrag.

Kantone in der Pflicht

Für Zängerle sei es nun «an den Spitälern und an ihren Eignern, sprich den privaten Besitzern oder den Kantonen, sich mit dieser Frage endlich abschliessend auseinanderzusetzen». Und auch aus Sicht des Bundes müssten es die Kantone tun.

Dem stimmt Michael Jordi, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren teilweise zu: «Ja, zum Teil werden es die Kantone abdecken müssen.» Sie würden dies auch bereits tun, sagt Jordi. «Praktisch alle Kantone, die mir bekannt sind, haben hier in der einen oder anderen Form Nachzahlungen getätigt.»

Künftige Regelung im Epidemiengesetz?

Um künftige Diskussionen über Ausfallzahlen zu vermeiden, wollen die Kantone die Verantwortlichkeiten neu im Epidemiengesetz festgeschrieben haben, das derzeit überarbeitet wird. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie sollen also bei der Gesetzesrevision einfliessen, finden Bund und Kantone.

«Da sind wir gut beraten, dass wir bereits im Gesetz festhalten, wer für welche Entscheidungen auch die finanzielle Verantwortung trägt», präzisiert Jordi. Als Beispiele nennt Jordi neben Ertragsausfällen bei Spitälern auch Impfstoffe oder Schutzmaterialien. Dies soll die finanziellen Verantwortlichkeiten für ein nächstes Mal klären.

HeuteMorgen, 09.03.2023, 06:00 Uhr

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