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Covid-19-Gesetz Corona-Massnahmen: Ständerat will Bundesrat nicht entmachten

  • Der Ständerat hat Änderungen im Covid-19-Gesetz debattiert.
  • Zur Bewältigung der Pandemie will die kleine Kammer weitere rund 15 Milliarden Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stellen.
  • Die Kommission will der Regierung im Unterschied zur Schwesterkommission des Nationalrats keine Macht entziehen.
  • Das Geschäft geht nun an den Nationalrat, der sich am Montag über das Covid-Gesetz beugen wird.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) verzichte darauf, im Covid-Gesetz konkrete Daten für weitere Öffnungsschritte zu beantragen. Das Management der gesundheitlichen Krise müsse schon nur aus institutionellen Gründen beim Bundesrat bleiben, hielt sie fest.

Zahlreiche Ständerätinnen und Ständeräte äusserten sich aber in der Eintretensdebatte zur Coronapolitik des Bundes. Vor allem bürgerliche Ratsmitglieder fanden dabei deutliche Worte.

Covid-19-Gesetz: Das hat der Ständerat entschieden

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  • 15 Milliarden Franken zur Bekämpfung der Pandemie: Die kleine Kammer will zur Bewältigung der Corona-Pandemie weitere 14.975 Milliarden Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stellen. Er hat entsprechende Nachtragskredite zum Budget 2021 bewilligt.
  • Länger Taggelder in der Arbeitslosenversicherung: Bei der Arbeitslosenversicherung hat der Ständerat einer Erhöhung auf 66 Tage für die Monate März bis Mai 2021 zugestimmt. Eine linke Minderheit, welche die Taggelder zusätzlich rückwirkend für den Januar und Februar erhöhen wollte, scheiterte aber.
  • Erleichterte À-fonds-perdu-Beiträge für Sportklubs: Der Ständerat will es professionellen oder halbprofessionellen Sportklubs erleichtern, an À-fonds-perdu-Beiträge zu kommen. Er hat einen entsprechenden Antrag einer Kommissionsminderheit zugestimmt.
  • Härtefallgelder – Kantone sollen entlastet werden: Bei den Hilfsgeldern für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Franken will der Ständerat die Kantone entlasten. So soll sich der Bund mit einem Finanzierungsanteil von 80 statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen 70 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Erhöhung des Maximalbeitrags auf 10 Milliarden Franken wird nicht in Frage gestellt.
  • Keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe : Die Kantone sollen in diesem und im nächsten Jahr nicht bis zu zwölf Sonntagsverkäufe durchführen dürfen. Der Ständerat hat diese Massnahme mit 23 zu 8 Stimmen abgelehnt.
  • Kantonsregierungen sollen besser einbezogen werden: Die Kantonsregierungen sollen bei der Erarbeitung von Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie grundsätzlich in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Ein entsprechender Antrag wurde mit 31 zu 5 Stimmen angenommen.
  • Kein Vetorecht des Parlaments : Ein Antrag von Thomas Minder (parteilos/SH) auf ein generelles Vetorecht des Parlaments gegen vom Bundesrat beschlossene Pandemie-Massnahmen lehnte der Ständerat ab.
  • Keine Quarantäne für Geimpfte: Der Ständerat hat beschlossen, dass gegen Covid-19 geimpfte Personen von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit werden sollen.
  • Vorbildliche Kantone sollen lockern können: Der Bundesrat soll vorbildlichen Kantonen Erleichterungen der Corona-Massnahmen gewähren. Ein entsprechender Einzelantrag wurde mit 30 zu 13 Stimmen angenommen.

Nach dem Ständerat berät am nächsten Montag der Nationalrat über das Gesetz.

Hannes Germann (SVP/SH) etwa bezeichnete die heute geltenden Corona-Massnahmen als «unverhältnismässig» und sprach von einem «Versagen auf verschiedenen staatlichen Ebenen». Trotz guter Sicherheitskonzepte dürfe etwa niemand ins Stadion. Geradezu «lächerlich» sei der Streit um die Aussenterrassen in Restaurants. Es brauche nun «sinnvolle Korrekturen».

Paul Rechsteiner (SP/SG) stärkte hingegen der Regierung den Rücken. «Der Bundesrat hat insgesamt sehr gute Arbeit geleistet.» Die Eingriffe in Freiheiten seien in der Schweiz weit geringer gewesen als in den umliegenden Ländern. Deshalb habe die WAK auch darauf verzichtet, Bestimmungen in das Gesetz einzufügen, die den Bundesrat übersteuern würden.

Kritischer blickte Pirmin Bischof (die Mitte/SO) auf die Regierungsarbeit. «Die Regel muss die Offenheit und die Freiheit sein, und die Einschränkung die Ausnahme.» Bei Einschränkungen sei die Regierung in der Beweispflicht, und zwar für jede einzelne. Es sei zwar klar, dass Freiheiten in der Pandemie eingeschränkt werden müssen, diese müssten aber klar begründet werden.

Vom Ständerat wird kein Öffnungsdatum ins Gesetz geschrieben.
Autor: Pirmin Bischof Ständerat (die Mitte/SO)

Wie viele seiner Vorredner betonte Bischof aber auch, dass dem Bundesrat die Handlungskompetenz nicht entzogen werde. «In einer Krise ist es wichtig, die verfassungsmässigen Instrumente einzuhalten», sagte er mit Blick auf Anträge, die am 8. März im Nationalrat zu reden geben werden. Egal, was der Schwesterrat entscheide: «Vom Ständerat wird kein Öffnungsdatum ins Gesetz geschrieben.»

Gar einen Strategiewechsel hin zu mehr Lockerungen forderte Andrea Gmür-Schönenberger (die Mitte/LU). Beim Ausbau des Testens und Impfens sei die Schweiz nämlich nicht auf Kurs. «Warum wird dort, wo täglich viele Menschen zusammen kommen, nicht endlich flächendeckend getestet?», fragte sie rhetorisch.

Auch Hansjörg Knecht (SVP/AG) kritisierte die Regierung: «Es braucht eine langfristig tragbare Strategie, welche die vielen Kollateralschäden berücksichtigt.» Eine austarierte Gesamtabwägung vermisse er von der Regierung zunehmend. «Bei Verboten läuft der Staat zu Höchstform auf, bei innovativen Ideen ist man zurückhaltend bis ablehnend.»

Finanzminister Ueli Maurer sprach von einer Gratwanderung, auf der sich der Bundesrat seit langem befinde. Das Ziel sei immer eine rasche Rückkehr zum normalen Betrieb.

Covid-19-Gesetz: Darüber wird diskutiert

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Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit der Revision des Covid-19-Gesetzes, die Finanzhilfen auf 10 Milliarden Franken aufzustocken. Bei der Arbeitslosenversicherung soll der Bund auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigung übernehmen. Die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtige Personen soll erhöht werden . Finanzielle Unterstützung erhalten sollen neu auch Kindertagesstätten. Kulturschaffende sollen schliesslich rückwirkend eine Entschädigung erhalten.

Der Bundesrat nehme die Anliegen aus der Bevölkerung ernst, so Maurer: «Der Weg muss breiter werden, damit uns die Bevölkerung noch folgen kann.» Wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte erhielten nun einen höheren Stellenwert. Das sei auch mit Blick auf die Bundesfinanzen notwendig.

SRF 4 News, 04.03.2021, 10.00 Uhr ; 

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