Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren Anspruch, sich eigenständig für eine Impfung zu entscheiden, sofern sie informiert und urteilsfähig sind. Jedoch entscheiden die Kantone darüber, wie die Prüfung der Urteilsfähigkeit bei Minderjährigen umgesetzt wird. Welche Kantone ein Einverständnis der Eltern voraussetzen, finden Sie in der Übersicht.
Aargau: Minderjährige Impfwillige benötigen laut kantonalen Vorgaben das Einverständnis der Eltern bzw. einer erziehungsberechtigten Person oder müssen in deren Begleitung beim Impftermin erscheinen. Ab dem 16. August werden Schulen vor Ort impfen, wobei vorerst der Impfstoff von Pfizer/Biontech zum Einsatz kommen wird.
Appenzell Ausserrhoden: Kinder und Jugendliche müssen in Ausserrhoden von einem gesetzlichen Vertreter ins Impfzentrum begleitet werden oder deren unterzeichnete Einwilligungserklärung mitbringen.
Appenzell Innerrhoden: Impfwillige im Alter von 12 bis 16 Jahren müssen in Innerrhoden von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Basel-Landschaft: Impfwilligen zwischen 12 und 15 Jahren in Baselland wird empfohlen, sich von einer erwachsenen Person begleiten zu lassen. Nicht urteilsfähige Kinder benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern. Das Gesundheitsformular muss jedoch ausgefüllt am Impftermin mitgebracht werden.
Basel-Stadt: Zum Impftermin in Basel muss die Einverständniserklärung von mindestens einer sorgeberechtigten Person unterzeichnet mitgebracht werden. Die Begleitung durch einen Elternteil ist erlaubt, jedoch nicht zwingend.
Bern: Der Kanton verweist bei der Impfung der 12- bis 15-Jährigen auf die Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) , und darauf, dass die Feststellung der Urteilsfähigkeit in den Impfzentren in der Verantwortung der impfenden Fachperson liegt.
Die Covid-19 Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren
Freiburg: Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren empfiehlt der Kanton Freiburg , sich für den Impftermin von einer erwachsenen Bezugsperson begleiten zu lassen. Impfwillige dieser Altersgruppe dürfen sich jedoch ohne Einverständnis der Eltern impfen lassen.
Genf: Minderjährige Impfwillige benötigen keine Zustimmung der Eltern. Jedoch empfiehlt der Kanton Genf die Begleitung mindestens eines Elternteils zum Impftermin.
Glarus: 12- bis 15-Jährige benötigen im Kanton Glarus eine unterschriebene Einverständniserklärung, um sich impfen lassen zu können.
Graubünden: Impfwillige ab 12 Jahren können sich im Impfzentrum Stadthalle Chur impfen lassen, wo sichergestellt wird, dass Kinderärzte für Beratungsgespräche anwesend sind.
Jura: Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahren können sich über die kantonale Hotline zur Impfung anmelden, wo Fachpersonal in bestimmten Zeitfenstern zur Verfügung stehen. Weiter können Termine direkt bei Apotheken oder Arztpraxen vereinbart werden.
Luzern: Minderjährige Impfwillige müssen im Kanton Luzern zwingend eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung an den Impftermin mitbringen.
Neuenburg: Im Kanton ist eine Einverständniserklärung erforderlich, falls die impfwillige jugendliche Person nicht von einem gesetzlichen Vertreter an den Impftermin begleitet wird.
Nidwalden: 12- bis 15-Jährige können sich mit Unterstützung ihrer Erziehungsberechtigten online für die Impfung anmelden.
Obwalden: Für die Impfung von Impfwilligen zwischen 12 und 15 Jahren ist das Einverständnis der Eltern im Kanton Obwalden Pflicht.
St. Gallen: Der Kanton empfiehlt besonders jenen Jugendlichen eine Impfung, welche an einer chronischen Erkrankung leiden oder mit einer immungeschwächten Person zusammenleben.
Schaffhausen: Der Kanton empfiehlt minderjährigen Impfwilligen die Begleitung einer erziehungsberechtigten Person an den Impftermin.
Schwyz: Seit dem 19. Juli vergibt der Kanton Schwyz Impftermine für 12- bis 15-Jährige, welche sich über die kantonale Registrierungsplattform anmelden können.
Solothurn: Jugendliche bis 16 Jahre müssen die unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern am Impftermin vorweisen. Ausserdem empfiehlt der Kanton Solothurn , Jugendliche von einer erziehungsberechtigten Person begleiten zu lassen.
Thurgau: Auch im Thurgau müssen Minderjährige eine unterschriebene Zustimmung der Eltern am Impftermin vorweisen. Sie können von einem Elternteil zur Impfung begleitet werden, dies ist jedoch keine Pflicht.
Tessin: Im kantonalen Impfzentrum Giubiasco müssen Jugendliche mit einem Elternteil am Impftermin erscheinen.
Uri: Kinder ab 12 Jahren können sich im Kanton Uri ausschliesslich telefonisch beim Impfzentrum im Kantonsspital anmelden. Das Online-Impfportal steht weiterhin allen Einwohnern ab 16 Jahren offen.
Waadt: 12- bis 15-Jährigen kann laut kantonalen Vorgaben die Impfung nach mündlicher Zustimmung des Jugendlichen und eines Elternteils oder nach schriftlichem Einverständnis des Jugendlichen verabreicht werden.
Wallis: Die Impfung von 12- bis 15-Jährigen ist unter Aufsicht eines Kinderarztes möglich. Der Kanton Wallis empfiehlt die Impfung vorrangig Kindern dieser Altersgruppe, deren Gesundheit wegen einer chronischen Erkrankung beeinträchtigt ist oder die in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen stehen.
Zug: Um eine Impfung im Kanton Zug zu erhalten, müssen alle Impfwilligen eine schriftliche Einwilligungserklärung ausfüllen und diese vor dem Termin abgeben.
Zürich: Urteilsfähige Minderjährige dürfen selber entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen. Der Kanton empfiehlt jedoch die Begleitung von einem gesetzlichen Vertreter am Impftermin. Unbegleitete Jugendliche müssen eine Einwilligungserklärung der Eltern vorweisen.