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Covid-Zertifikat Kein Zertifikat mehr mit nasalen Schnelltests

  • Mit einem nasalen Schnelltest bekommt man künftig kein Covid-Zertifikat mehr. Dies hat der Bundesrat entscheiden.
  • Die nasalen Schnelltests seien unzuverlässiger. Künftig braucht es einen Nasen-Rachen-Abstrich für ein Zertifikat.
  • Die Schweizer Apotheker unterstützen diese Änderung.

Kurz ein Stäbchen in den vorderen Nasenbereich, 20 Minuten warten – und fertig ist das Covid-Zertifikat. Die nasalen Schnelltests sind beliebter, aber auch unzuverlässiger als ein Nasen-Rachen-Abstrich. Entsprechend häufig werden sie angeboten. Für den Bund sind nasale Schnelltests aber schlicht zu schlecht. Virginie Masseray vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt, die Qualität stimme nicht. Für ein Zertifikat brauche es bessere Tests.

Bereits vor einigen Wochen haben einzelne Kantone die Qualität von solchen Schnelltests bemängelt. In der «Tagesschau» von SRF sagte zuletzt etwa der Berner Gesundheitsdirektor Pierre-Alain Schnegg, dass man mit der Qualität von nasalen Schnelltests nicht zufrieden sei, es aber eine gewisse Sicherheit brauche, dass Leute, die ein Zertifikat erhielten, wirklich auch corona-negativ seien.

Nun reagiert der Bundesrat. Wer mit einem Schnelltest zum Zertifikat kommen möchte, muss dafür einen Abstrich in der Nase und dem Rachenraum vornehmen lassen. Das Testen wird damit etwas aufwendiger, aber nicht unbedingt teurer. Ein grosser Anbieter von Billig-Schnelltests für Zertifikate, der im Raum Bern Tests für 20 Franken anbietet, schreibt jedenfalls auf Anfrage, seine Preise blieben gleich.

Apotheker begrüssen Änderung

Für die Kundschaft wird das Testen aber wohl etwas unangenehmer. Aus seiner Erfahrung im Alltag berichtet der Zürcher Apotheker Leo Grossrubatscher: «Wir haben Unmengen an Telefonen am Tag. Die Leute fragen, ob wir das Stäbchen bis ganz hinten schieben oder nach vorne einführen. Für die Psychologie ist es angenehmer, wenn man nur vorne hineinfährt. Aber eigentlich ist es immer gleich unangenehm.»

Auch der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse unterstützt die Änderung, wie er auf Anfrage schreibt. Denn Nasenrachenabstriche seien viel zuverlässiger.

    Gegenüber Ungeimpften zieht der Bundesrat die Schraube also weiter an, in einem anderen Bereich lockert er sie aber. So ist das Zertifikat von Genesenen in der Schweiz neu ein ganzes statt nur ein halbes Jahr gültig. Und ein solches Schweizer Zertifikat erhält neu auch, wer mit einem Antikörper-Test beweisen kann, dass er oder sie die Krankheit irgendwann einmal überstanden hat. Dieses ist dann drei Monate lang gültig.

Torpediert der Bundesrat seine Impfwoche?

    Das ist ein Entgegenkommen gegenüber jenen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Infektion keinen PCR-Test machten, den es bislang für den Genesenen-Status brauchte. Gleichzeitig startet der Bundesrat nächstens die Impfwoche, in der er noch einmal möglichst viele Menschen von der Impfung überzeugen möchte. Stellt sich also die Frage, unterläuft der Bundesrat seine Impfwoche nicht, wenn er gleichzeitig den Zugang zum Zertifikat für Ungeimpfte erleichtert?

    Nein, sagt Gesundheitsminister Alain Berset: «Wir versuchen immer mit den Massnahmen am nächsten von der Realität zu sein und verhältnismässig zu arbeiten. Und wenn wir zum Schluss kommen, dass es mit der Genesung einen guten Schutz gibt, der länger als sechs Monate hält, ist es auch richtig, dies anzuerkennen.» Kommenden Sonntag wird die Impfwoche eröffnet mit 80 Berühmtheiten, die von Inseraten grüssen. Mit einer Konzert-Tour mit Baschi oder Stefanie Heinzmann und mit einem Impfdorf in der Bahnhofshalle des Zürcher Hauptbahnhofs.

Quelle: BAG/Bundesrat, 03.11.2021 Positiver Antikörpertest (serologischer Test) Genesene (positiver PCR-Test) Keine Impfung oder Tests aus medizinischen Gründen Touristen und Touristinnen Impfung Negativer PCR-Test Vergleich Covid-Zertifikat 180 Tage Alle zu-gelassenen Impfstoffe von Swissmedic und EMA 365 Tage ab Verabreichung der zweiten Impfdosis; Johnson&Johnson ab dem 22. Tag nach der Impfung 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme Schweizer-Covid-Zertifikat 90 Tage Gültig in: Gültig in: Dauer der Gültig-keit kann je nachLand variieren ab 16. November 365 Tage 365 Tage 30 Tage mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff 365 Tage ab Verabreichung der zweiten Impfdosis; Johnson&Johnson ab dem 22. Tag nach der Impfung 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme

Echo der Zeit, 3.11.21, 18 Uhr

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