- Das Militärgericht 2 hat einen Lotsen nach dem Absturz einer F/A-18 verurteilt, der angeklagte Pilot wurde freigesprochen.
- Der Lotse erhält eine bedingte Geldstrafe. Er wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
- Bei dem Absturz im Jahr 2016 kam im Sustengebiet ein 27-jähriger Pilot ums Leben.
«Das Verfahren hat sehr lange gedauert. Das bedeutet eine enorme Belastung für alle Beteiligten: die Beschuldigten, aber auch Angehörigen des Opfers. Bleibt zu hoffen, dass mit dem heutigen Urteil ein Schlussstrich gezogen werden kann.» Mit diesen Worten eröffnete der Richter des Militärstrafgerichts 2 in Muttenz die Urteilsverkündigung. Die Untersuchung des Unfalls habe sich sehr schwierig gestaltet.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Schuld beim Lotsen liege, der an dem Tag in Meiringen den fatalen Funkspruch mit der falschen Höhenangabe absetzte. «Ein erster und einziger Fehler in einer langen tadellosen Karriere als Lotse», sagte der Richter.
Es ist aber auch festzuhalten, dass viele unglückliche Umstände zusammengekommen sind.
Der Flugverkehrsleiter, der von der Firma Skyguide angestellt ist, wurde vom Gericht der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 170 Franken.
«Es ist aber auch festzuhalten, dass viele unglückliche Umstände zusammengekommen sind», so der Richter. Der Lotse habe in einer hohen Stresssituation handeln müssen, was zum Fehler geführt habe. Dieser habe er zwar noch versucht zu korrigieren, was aber nicht gelang. «Sie mussten in Sekundenbruchteilen weitreichende Entscheidung treffen.»
Der 27-jährige Pilot befand sich in einer geschlossenen Wolkendecke und sah nichts. Dies habe der Lotse gewusst, hielt der Richter fest. «In dieser Situation haben Sie eine spezielle Verantwortung für den Piloten.»
Keine relevante Vorschrifts- oder Sorgfaltsverletzung des «Leaders»
Der Pilot, der am selben Tag in einem anderen Kampfjet als sogenannter «Leader» unterwegs war, wurde vom Gericht dagegen entlastet. Er wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Zwar flog der vorausfliegende Leader nach dem Start in einem zu steilen Winkel und zu langsam, was keinen Radarkontakt zum Unglückspiloten ermöglichte. Das Gericht sah darin aber keine relevante Vorschrifts- oder Sorgfaltsverletzung.
Die übrigen Verfahren, unter anderem wegen fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Verschleuderung von Material, wurden eingestellt.
In Zweierpatrouille unterwegs
Der Unfall geschah am 29. August 2016 bei einem Kampftraining von F/A-18-Kampfflugzeugen. Der Schulungsflug fand in Zweierpatrouille statt, also mit einem sogenannten Trailer, der dem anderen Flugzeug, dem Leader, folgt.
Weil die Sicht schlecht war, versuchte der Unglückspilot kurz nach dem Start das Radar seines «Leaders» aufzuschalten, dies gelang ihm jedoch nicht.
Deshalb fragte er bei der Flugsicherung in Meiringen nach Anweisungen, worauf der Lotse die Anweisung gab, auf «Flight Level 100» zu fliegen. Dies entspricht einer Höhe von 10'000 Fuss. Richtig gewesen wäre aber im Gebiet Susten eine Höhe von 150, also eine Flughöhe von 15'000 Fuss.
Der 27-jährige Trailer-Pilot prallte 58 Sekunden nach dem fatalen Funkspruch beim «Hinter Tierberg» in eine Felswand und starb – elf Meter unter dem Grat.