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Öffentliche Beschaffung – Datenschützer kritisiert Intransparenz
Aus Rendez-vous vom 17.02.2017. Bild: Keystone
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Blackbox Bundesverwaltung «Damit wäre das Öffentlichkeitsgesetz tot»

Der Bundesrat will Unterlagen zu öffentlichen Beschaffungen künftig unter Verschluss halten. Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschützer, kritisiert diesen Schritt.

Was machen die Behörden mit unseren Steuergeldern? Was beschaffen sie,

bei wem kaufen sie ein? Und geht dabei alles mit rechten Dingen zu und her?

Wer das wissen möchte, kann die Unterlagen zu solch öffentlichen Beschaffungen einsehen – dank Öffentlichkeitsgesetz. Doch mit dieser Transparenz soll bald Schluss sein. Das hat der Bundesrat gestern – verklausuliert – mitgeteilt.

Eidg. Datenschützer

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Adrian Lobsiger ist seit März 2016 Eidgenössischer Datenschützer. Zuvor war er stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol).

SRF News: Der Bundesrat will Daten zu öffentlichen Beschaffungen künftig geheim halten. Warum?

Adrian Lobsiger: Sie müssen den Bundesrat nach seinen Motiven fragen. Für mich ist dieser Entscheid schwer nachvollziehbar. Ich habe mich schon früher gegen die Geheimhaltung solcher Unterlagen gewandt.

Der Bundesrat sagt, mit der neuen Geheimhaltung sollen Firmen ihre Berufsgeheimnisse wahren können. Ist das für Sie ein Argument?

Das Öffentlichkeitsgesetz schützt das Berufs- und Geschäftsgeheimnis genauso wie Preiskalkulationen. Die Praxis des Bundesgerichts dazu ist glasklar. Was freilich nicht geschützt wird, ist, wenn sich die Verwaltung ohne hinreichende Begründung auf angebliche Geheimnisse beruft. Aber wenn die Geheimnisse begründet werden, sind sie vom Öffentlichkeitsgesetz geschützt. Da besteht kein Revisionsbedarf.

Was bleibt vom Öffentlichkeitsgesetz, wenn der Vorschlag des Bundesrats beim Parlament durchkommt?

Die mit Steuergeldern getätigten Beschaffungen sind im Fokus von uns allen. Daran besteht ein grosses öffentliches Interesse. Der Korruptionsskandal im Seco wurde entdeckt, weil ein Medienhaus Zugang zu Beschaffungsdaten verlangt hatte. Wenn die Dokumente zu den Beschaffungen wegfallen, bleiben vielleicht noch andere. Aber an den Daten zur Herleitung der Wetterdaten oder der Landestopografie ist das öffentliche Interesse sicher nicht gleich gross wie an den sensiblen Beschaffungen.

Das heisst, das Öffentlichkeitsgesetz wäre damit eigentlich tot?

Ja. Wenn das Beschaffungsrecht wegfällt, ist eine wirklich zentrale Kernmaterie aus dem Öffentlichkeitsgesetz herausgerissen. Es ist seines Gehaltes nahezu entleert.

Der Korruptionsskandal im Seco wurde entdeckt, weil ein Medienhaus Zugang zu Beschaffungsdaten verlangt hatte.

Das Öffentlichkeitsgesetz gibt es seit 2006. Ist es das erste Mal, dass es dermassen unter Druck gerät?

Nicht alle Bereiche der Verwaltung tun sich gleich leicht mit diesem Kulturwandel. Ab und zu gibt es gewisse Rückschritte. Doch dieser Wandel ist weit fortgeschritten. Es hat schon verschiedene Versuche gegeben, das Öffentlichkeitsgesetz zu schwächen. Zunächst hat man versucht, in verschiedenen Bereichen der Verwaltung möglichst hohe Gebühren zu verlangen. Dem haben Bundes- und Bundesverwaltungsgericht einen Riegel geschoben. Mit dem Vorschlag, das ganze Beschaffungswesen auszunehmen, ist man nun noch einen Schritt weiter gegangen. Der Bundesrat hat natürlich das Recht, solche Vorschläge zu machen. Doch entscheiden muss das der Gesetzgeber, also das Parlament.

Das Gespräch führte Simon Leu.

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