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Datenschutz äussert Kritik an geplantem Polizeidatenaustausch
Aus HeuteMorgen vom 28.02.2024. Bild: Keystone/Gabriel Monnet (Symbolbild)
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Datenaustausch der Polizeien Datenschützer kritisieren neue interkantonale Polizeidatenbank

  • Die kantonalen Polizeidirektorinnen und -direktoren wollen Polizeidaten künftig einfacher austauschen.
  • Auf einer zentralen Plattform sollen Polizistinnen und Polizisten Informationen einer anderen Kantonspolizei abfragen können.
  • Der entsprechende Gesetzesvorschlag stösst jetzt aber bei Datenschützerinnen und Datenschützern auf Kritik.

Will heute zum Beispiel die Kantonspolizei Bern etwas über einen Verdächtigen wissen, so muss sie bei allen anderen 25 Kantonen einzeln Informationen anfragen. Eine neue Abfrageplattform soll das einfacher machen. Die kantonalen Polizeidirektorinnen und -direktoren haben eine gesetzliche Grundlage dazu entworfen.

Datenschützerinnen und -schützer äussern im Zuge der Vernehmlassung jetzt aber deutliche Kritik am Projekt. Nach Durchsicht des Gesetzesentwurfs sei ihre Kritik daran grundsätzlicher Natur, sagt Ueli Buri, Präsident der Konferenz der schweizerischen Daten­schutz­beauftragten (privatim).

Entwurf für Datenschutzbeauftragte zu unpräzise

Das Konkordat in seiner jetzigen Form «würde nicht den verfassungsmässigen Anforderungen entsprechen», sollte es vom Bundesgericht überprüft werden, glaubt Buri. Aus Sicht der Datenschützer sei das Konkordat viel zu unpräzise. Es werde beispielsweise nicht genau definiert, für welche Art von Abfragen diese Plattform genutzt werden dürfte und wer alles Zugang hätte.

Für eine einfache Verkehrs­regel­ver­letzung darf man nicht ein Persönlich­keits­profil von mir erstellen.
Autor: Ueli Buri Konferenz der schweizerischen Daten­schutz­beauftragten

Ein Datenaustausch sei aber immer auch ein Grundrechtseingriff, sagt Buri. Und deshalb müsse ein Gesetz präzise festlegen, in welchen Fällen solche Eingriffe vorgesehen sind. «Für eine einfache Verkehrs­regel­ver­letzung darf man nicht ein Persönlich­keits­profil von mir erstellen.»

Derzeit schliesse das Konkordat eine solche Datenabfrage jedoch nicht aus. Damit würde der vorliegende Gesetzesentwurf zu viel Spielraum an die operativen Kräfte delegieren. Buri spricht dabei von einer «Art Blanko­ermächtigung» für die Polizei.

Fehlender Datenaustausch zwischen den Kantonen

«Wenn dem so wäre, wäre das nicht gut», sagt auch Karin Kayser-Frutschi, Co-Präsidentin der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Diese hat den Entwurf für das Konkordat ausgearbeitet. «Es ist ganz bestimmt nicht die Absicht, dass diese Daten in einem gläsernen Kasten stecken und sie von allen Polizeimitarbeitern einfach so betrachtet und benutzt werden können.»

Es ist nicht die Absicht, dass diese Daten (...) von allen Polizeimitarbeitern einfach so betrachtet und benutzt werden können
Autor: Karin Kayser-Frutschi Konferenz der kantonalen Polizeidirektorinnen und -direktoren

Man nehme die Kritik der Daten­schutz­beauftragten ernst, sagt Kayser-Frutschi, die im Kanton Nidwalden der Justiz- und Sicherheitsdirektion vorsteht. Sie betont aber auch, dass die Schweiz so eine interkantonale Abfrageplattform dringend brauche. «Von den Polizeien der anderen Ländern bekommen wir Informationen, können den Datenaustausch gewährleisten. Aber innerhalb der Schweiz, von Kanton zu Kanton, ist die nötige Vernetzung der Polizeidatenbanken nicht gegeben und nur ungenügend realisierbar.»

Ein Polizist arbeitet an einem Computer.
Legende: Heute sind die kantonalen Polizeidatenbanken nicht miteinander vernetzt. Keystone/Gabriel Monnet

Die Polizeidirektorinnen und -direktoren werden nun alle Ver­nehm­lassungs­ant­worten auswerten und anschliessend den Gesetzesentwurf überarbeiten. Bis eine neue Abfrageplattform für Polizeien im Inland dann aber zum Einsatz kommt, dürfte es in jedem Fall noch viele Monate dauern.

HeuteMorgen, 28.02.2024, 06:00 Uhr

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