Das ist geschehen: Die Kita-Initiative war heute zum ersten Mal im Parlament – nämlich im Ständerat. Die Initiative fordert, dass jedes Kind ab drei Monaten bis Ende der Grundschule Anspruch auf eine familienergänzende Kinderbetreuung haben soll. Das hat die kleine Kammer deutlich abgelehnt. Dort wurde auch der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative behandelt, der zurück an den Nationalrat geht.
Die Debatte im Ständerat: Die bürgerliche Mehrheit erachtet die im indirekten Gegenvorschlag vorgesehenen Massnahmen, die zu den verschiedenen kantonalen Massnahmen hinzukommen, als ausreichend.
Die linke Minderheit unterstützt die Volksinitiative, da der Gegenvorschlag in ihren Augen eine unzureichende Antwort auf die Bedürfnisse in Sachen familienergänzender Kinderbetreuung darstellt.
Differenzen in den Räten: Darüber, dass Eltern künftig bei den Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung finanziell entlasten werden sollen, herrscht sowohl im National- als auch im Ständerat überwiegende Einigkeit. Uneinig sind sich die Räte aber darüber, wie viel Geld der Bund in die Hand nehmen, wofür es genau verwendet und wo es genau eingesetzt werden soll. Beispielsweise will der Ständerat für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative maximal 100 Millionen Franken ausgeben, der Nationalrat das Doppelte. Aber insgesamt kommen National- und Ständerat einer mehrheitsfähigen Lösung näher.
Der Gegenvorschlag: Kern der Vorlage ist eine Betreuungszulage für Eltern von Kita-Kindern, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert wird. Im Grundsatz haben beide Räte diesem neuen Finanzierungsmodell zugestimmt. Künftig sollen Eltern von bis zu achtjährigen Kindern eine Betreuungszulage erhalten. Diese beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken. Die Zulage ist auch für nicht erwerbstätige Eltern vorgesehen, wenn sich diese in Aus- oder Weiterbildung befinden. Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern die Kantone, wie bei den Familienzulagen. Neben der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern sollen mit sogenannten Programmvereinbarungen Angebotslücken geschlossen und Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen geschaffen werden.
So geht es weiter: Der indirekte Gegenvorschlag zur Kita-Initiative für eine langfristige Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung geht nun zurück an den Nationalrat. Er wird sich voraussichtlich in der Wintersession erneut damit befassen. Die Behandlungsfrist der Initiative wurde deshalb um ein Jahr verlängert. Sie muss noch vom Nationalrat behandelt werden.