In zahlreichen Gemeinden können Ausländer abstimmen und teilweise auch wählen. Dieses Wahl- und Stimmrecht gilt aber nicht für eidgenössische Abstimmungen und Wahlen.
Damit den Ausländern das Stimmrecht gewährt wird, wird oft eine minimale Wohnsitzdauer im Kanton oder in der Gemeinde verlangt. Auf kantonaler Ebene kennen die Kantone Jura und Neuenburg das Stimmrecht für Ausländer, nicht aber das Wahlrecht.
Diese Gemeinden gewähren Ausländern das Stimmrecht
Die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg und Jura gewähren auf kommunaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht. Die Bedingungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, aber in den meisten Fällen sind eine bestimmte Aufenthaltsdauer und/oder eine Niederlassungsbewilligung erforderlich.
Auf kommunaler Ebene erlaubt der Kanton Genf das Stimm- und das aktive Wahlrecht, nicht aber das passive Wahlrecht.
Die Kantone Basel-Stadt, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden erlauben ihren Gemeinden, das Stimm- und Wahlrecht für ausländische Staatsangehörige einzuführen. Nur eine geringe Anzahl von Gemeinden hat diese Möglichkeit jedoch umgesetzt und die Bedingungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
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Aus dem Archiv: St. Moritz will Stimmrecht für Ausländer
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Ich plädiere dafür das Doppelbürgerrecht abzuschaffen. Wer Schweizer werden will, soll es ganz werden mit allen Pflichten und Rechten.Etwas zwischendurch ist widersinnig.
Das Schweizer Bürgerrecht steht nicht zum Verkauf, weder in der Gemeinde noch im Kanton. Wer in der Schweiz zuwandern will, muss Schweizer Bürger werden. Wer kein Schweizer Bürger ist, hat auch keine politischen Rechte in der Schweiz. Weder die Gemeinden noch die Kantone haben das Recht das Schweizer Bürgerrecht zu unterwandern. Darum ist die Wahlbeteiligung von Personen ohne Schweizer Bürgerrecht illegal ! NEIN das Schweizer Bürgerrecht wird nicht verschachert !
gugmar. Ihre absoluten Aussagen sind immer wieder phänomenal. Wo steht geschrieben dass der Kanton in einer richtigen Konfederation sowas nicht entscheiden kann? Der Kanton kann immerhin noch bestimmen was in den eigenen Grenzen passiert, wenigstens für Belange, welche nicht an den Bund abgetreten wurden.Sie wettern immer wieder gegen die EU und sprechen von der souveränen Schweiz. Doch innerhalb der Schweiz soll das Gesetz der Souveränität der Kantone nicht gelten.
gugmar. Nochmals, es geht überhaupt nicht um das Bürgerrecht, sondern Abstimmungen in Belangen der Gemeinde, oder des Kantons. Immerhin ist der Kanton noch souverän sowas zu entscheiden. In einer Volksabstimmung wird so entschieden.
@M. Meier: Die Welschen sind weniger staatstreu? Stimmt vielleicht, aber sie stellen mehr Forderungen an eben diesen Staat. Die Eigenverantwortung ist kleiner, der Staat solls richten, aber bitte so, dass es einem passt.
Solch undifferenzierte Äusserungen zeigen, wie schlecht Sie die Westschweiz kennen. Bei Neuenburg und Jura treffen solche Klischees vielleicht teilweise zu, aber sicherlich nicht bei Waadt und Genf. Gerade Waadt ist einer der Geberkantone im Nationalen Finanzausgleich und stimmt meistens im Sinne der bürgerlichen Obrigkeit (FDP) ab. Zum Beispiel war Waadt einer der wenigen Kantone, die auch bei der dritten Volksabstimmung das (vom Staat unerwünschte!) Proporzwahlrecht in der Schweiz ablehnte.
19 Kommentare
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