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Demo-Exzesse Berner Stadtparlament: Gewalttätige Demonstranten sollen zahlen

  • Läuft in Bern eine unbewilligte Demo aus dem Ruder, sollen gewalttätige Teilnehmer zur Kasse gebeten werden können. Das Berner Stadtparlament hat eine entsprechende Teilrevision des Kundgebungsreglements verabschiedet.
  • Eine Kostenüberwälzung bei Demo-Exzessen ist dank des neuen kantonalen Polizeigesetzes möglich. Die Vorlage wurde 2019 vom Stimmvolk gutgeheissen; sie fand damals auch in der rotgrünen Stadt Bern eine klare Mehrheit.
  • Keine Kostenüberwälzung erfolgen soll bei bewilligten Demos, bei Spontandemos sowie bei unbewilligten Kundgebungen, die nicht zu einer Gewalteskalation führen.

Wer das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung für gewalttätige Ausschreitungen missbrauche, solle nicht ungeschoren davonkommen, hiess es im Stadtrat. Zugleich betonten verschiedene Rednerinnen und Redner, dass das Grundrecht zu demonstrieren so gut wie möglich geschützt werden müsse. Deshalb wurde im Reglement ausdrücklich verankert, dass nicht bei allen Kundgebungen Kostenüberwälzungen erfolgen sollen.

Polizisten wappnen sich gegen eine unbewilligte Kundgebung von Massnahmen-Gegnern in Bern am 23. September 2021.
Legende: Polizisten wappnen sich gegen eine unbewilligte Kundgebung von Massnahmen-Gegnern in Bern, aufgenommen am 23. September 2021. Keystone

Sicherheitsdirektor Reto Nause (Mitte) gab zu verstehen, dass es diese Bestimmung seiner Ansicht nach nicht gebraucht hätte. Laut kantonaler Vorgabe sei die Kostenüberwälzung sowieso nur bei unbewilligten Kundgebungen mit Gewaltexzessen möglich.

Es geht um Beiträge bis 30'000 Franken

Die Diskussion fand vor dem Hintergrund der vielen Kundgebungen von Massnahmenkritikern in Bern statt. Die meisten dieser Demos waren in den letzten Wochen unbewilligt, und jede von ihnen verursachte Polizeikosten von 100'000 bis 200'000 Franken.

Sicherheitsdirektor Nause hatte bereits vor zwei Wochen angekündigt, er strebe eine Kostenüberwälzung an. Dabei geht es um Beiträge bis 10'000 Franken, in schweren Fällen bis 30'000 Franken. Allerdings gibt es dabei juristische Knacknüsse. So muss die Polizei allfällige Gewalttaten den betroffenen Personen nachweisen können.

Die Abstimmung über das teilrevidierte Kundgebungsreglement verlief im Stadtparlament einigermassen chaotisch. Erst kurz vor Mitternacht passierte die Vorlage die Schlussabstimmung mit 44 zu 26 Stimmen. Die SVP legte formell Protest gegen die Abstimmungskaskade ein.

SRF4 News, 29.10.2021, 01:00 Uhr ; 

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