Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben den Entwurf für den sogenannten Sachplan Asyl (SPA) veröffentlicht. In diesem Dokument zeigt das SEM seine Grobplanung über die Standorte für Bundesasylzentren in der ganzen Schweiz.
Bis zum 5. Mai kann sich die Bevölkerung zum Entwurf des Sachplans Asyl äussern. Für Kantone und Gemeinden läuft die Anhörungsfrist bis zum 4. Juli.
Diskussionen sind programmiert
Dokumentation
Die Zuteilung wird nicht kritiklos erfolgen. So hält das SEM etwa am Standort Schwyz mit bis zu 340 Schlafplätzen fest. Als alternativer Standort wird zudem das Truppenlager Glaubenberg bei Sarnen (OW) genannt.
Mit Widerstand ist auch in Lyss (BE) zu rechnen: Ein Zentrum soll in der Kaserne Lyss 350 Plätze umfassen. Weil das SEM das heutige Asyl-Durchgangszentrum in der Nachbargemeinde Kappelen (BE) zu einem Bundeszentrum mit 270 Schlafplätzen umwandeln will, befänden sich beide BAZ im unmittelbaren Siedlungsgebiet von Lyss.
In der Asylregion Nordwestschweiz sind Asylzentren in Flumenthal (SO) und Basel-Stadt geplant. Hier gibt es kaum Widerstand. Wo die restlichen 200 Asylplätze eingerichtet werden sollen, ist noch unklar.
In der Westschweiz wird eine Unterkunft noch in der Waadt (Vallorbe oder Dailly) oder im Wallis (Martigny oder Turtmann) gesucht.
Im Südtessin soll zwischen den Gemeinden Novazzano und Balerna ein neues Zentrum entstehen. Das heutige Zentrum in Chiasso soll dann zurückgebaut werden.
Standorte im Sachplan Asyl (SPA)
Plangenehmigungs-Verfahren für den Sachplan Asyl
In der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 haben die Stimmberechtigten dem revidierten Asylgesetz mit 66,8 Prozent Ja zugestimmt. In der Asylgesetzrevision wurde festgelegt, dass beschleunigte Asylverfahren in Asylzentren des Bundes erfolgen sollen.
Der Bund ist verpflichtet, diese Bundesasylzentren in einem Plangenehmigungs-Verfahren zu realisieren, welches ein ordentliches Baubewilligungsverfahren ersetzt. Der Bund erhält damit die Kompetenz, Bauten zu genehmigen, die für die Durchführung von Asylverfahren und zur Unterbringung von Asylsuchenden dienen.
Über die Plangenehmigung entscheidet das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Der Entscheid kann am Bundesverwaltungsgericht und dann am Bundesgericht angefochten werden.