- Der mutmassliche Schweizer Spion bleibt in Deutschland weiter in Haft. Das gab der Pressesprecher des Generalbundesanwalts auf Anfrage der «Tagesschau» von SRF bekannt.
- Da die Haftgründe nach wie vor bestehen, gebe es keinen Grund für eine Freilassung, so der Pressesprecher der Bundesanwaltschaft. Die Ermittlungen werden wie geplant weitergeführt.
- Die Anwälte des in Deutschland inhaftierten mutmasslichen Schweizer Spions hatten vor einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.
- Sie hatten die Rolle von Daniel M. in der Spionageaffäre deutlich relativiert.
Ihr Mandant habe zwar «gelegentlich kleinere Aufträge» vom Schweizer Nachrichtendienst (NDB) erhalten. Für seine Tätigkeit habe der NDB dem 54-Jährigen «gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe» bezahlt.
Bei den ausgeführten Aufträgen sei es jedoch nicht darum gegangen, «erhebliche» Erkenntnisse zu gewinnen, die den deutschen Interessen zuwiderlaufen. Mit dem Einschleusen eines Maulwurfs in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens (NRW) sei er zudem nie beauftragt worden.
Daniel M. war am 28. April in Frankfurt verhaftet worden.
Die Vorwürfe:
- Daniel M. soll während über fünf Jahren für den NDB in Deutschland tätig gewesen zu sein.
- Er soll versucht haben, einen Maulwurf in die NRW-Finanzverwaltung einzuschleusen.
- Die vom Agenten ausgehorchten Informationen sollen den Schweizer Behörden ermöglicht haben, drei deutsche Steuerfahnder zu identifizieren, die mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs beschäftigt waren.
Vieles noch unklar
Obwohl der Fall bereits viel Staub aufgewirbelt hat, bleiben viele Fragen weiterhin unbeantwortet. Die Affäre beschäftigt derzeit in der Schweiz nicht nur die Medien und die direkt involvierten Behörden wie NDB oder Bundesanwaltschaft (BA), sondern auch deren Aufsichtsorgane.
Die deutschen Ermittler warfen in ihrem Haftbefehl der Schweizer Bundesanwaltschaft vor, in ihrem Verfahren gegen drei deutsche Steuerfahnder wegen Verdachts auf Wirtschaftsspionage Informationen verwendet zu haben, die der mutmassliche Schweizer Spion für den NDB gesammelt hatte.
Die Aufsichtsbehörde über die BA teilte dagegen Mitte Mai mit, dieses Strafverfahren fusse nicht auf nachrichtendienstlichen Informationen. Die Bundesanwaltschaft habe ihre Ermittlungen ohne Beteiligung des Nachrichtendienstes aufgenommen.