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Schweizer Sterbehelfer begrüssen deutsches Urteil.
Aus HeuteMorgen vom 27.02.2020. Bild: keystone
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Deutsches Sterbehilfe-Urteil «Das Recht, sein Leben zu beenden, ist ein Menschenrecht»

  • Die Schweizer Sterbehilfeorganisation «Dignitas» bietet ihre Dienste auch Ausländerinnen und Ausländern an: Deshalb kommen seit Jahren sterbewillige Franzosen, Briten und insbesondere Deutsche in unser Land.
  • Die Zahl der Sterbewilligen aus Deutschland dürfte künftig allerdings deutlich abnehmen – wenn Sterbehilfe nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes auch in Deutschland erlaubt ist. Damit wird für «Dignitas» ein Teil des Geschäfts wegfallen.

Dennoch findet «Dignitas»-Präsident Ludwig Minelli das deutsche Urteil gut: «Es stellt fest, dass das Recht, selber sein Leben zu beenden, ein Menschenrecht ist. Und es stellt fest, dass derjenige, der Hilfe leisten möchte, diese Hilfe leisten kann.»

«Nicht darauf angelegt, viel Geld zu machen»

Dass mit dem deutschen Urteil in Zukunft wohl weniger zahlende Mitglieder aus Deutschland kommen werden, bedauert Minelli nicht: «Wir sind nicht darauf angelegt, möglichst viel Geld zu machen und möglichst gross zu werden. Sondern wir arbeiten an unserem eigenen Untergang, der dann möglich ist, wenn dieses Recht ganz einfach im Gesundheitswesen eingefordert werden kann.»

Denn «Dignitas» setze sich dafür ein, dass Sterbehilfe überall breit akzeptiert werde.

Eindeutig in die richtige Richtung

Für das Recht auf Sterbehilfe in allen Ländern kämpft auch «Exit», die grösste Schweizer Sterbehilfeorganisation. Deshalb begrüsst auch «Exit»-Vizepräsident Jürg Wiler das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts.

Es gehe eindeutig in die richtige Richtung: «Es lässt wieder viele Optionen offen. Auch für Menschen, die das Weiterleben nur ertragen können, wenn sie wissen, dass sie einen Notausgang haben – wenn es wirklich einmal deftig kommt.»

Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Direkt betroffen vom deutschen Urteil ist «Exit» hingegen nicht: Denn die Organisation akzeptiert nur Schweizerinnen und Schweizer oder Personen mit Wohnsitz in der Schweiz als Mitglieder.

Die beiden bekanntesten Schweizer Sterbehilfeorganisationen sind sich also einig: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben solle auch im Ausland gelten.

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