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Die Krux bei der Rentenreform Der «Rentenklau» trifft besonders Geringverdiener

Ursprünglich sollte jeder für sich sparen. Doch seit Jahren wird Geld von Erwerbstätigen zu Pensionierten umverteilt.

Die Reform der 2. Säule der Altersvorsorge ist eines der grossen Themen unserer Zeit. Das Problem: Die Erwerbstätigen bezahlen jährlich Milliarden, um die Renten der Pensionierten finanzieren zu können.

Das war ursprünglich nicht so gedacht. Jeder und jede sollte für sich sparen. Doch nur durch diese Umverteilung lassen sich die Renten der Pensionierten garantieren. Das Brisante: Die Umverteilung betrifft vor allem die Menschen, die am wenigsten verdienen.

Die Pensionskassen-Reform

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Die Reform der 2. Säule ist eine Grossbaustelle der aktuellen Legislaturperiode. Der Bundesrat hat vor den Weihnachtsferien den Vorschlag der Sozialpartner – des Arbeitsgeberverbandes und der Gewerkschaften – in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes und verschiedene Kompensationsmassnahmen vor, um das Rentenniveau zu halten. Der Vorschlag ist umstritten, insbesondere die Kompensationsmassnahmen.

Manfred Hüsler, Direktor der Oberaufsicht über die Pensionskassen, geht davon aus, dass die Umverteilung mit Beginn der letzten Banken- und Finanzkrise 2007/2008 einsetzte. Demnach beläuft sich der Betrag, den die Erwerbstätigen seit damals haben bezahlen müssen, um die Renten der Pensionierten zu finanzieren, auf 60 und 90 Milliarden Franken.

Bauarbeiter.
Legende: Konkrete Zahlen zur Umverteilung, die man zugespitzt als Rentenklau bezeichnen kann, liegen seit 2014 vor. Besonders betroffen sind Angestellte in Niedriglohnbranchen. Keystone

So läuft es konkret ab: Wenn jemand in Rente geht, hat er in der Pensionskasse Geld angespart. Die Kasse legt dieses Geld an und bezahlt mit dem erwirtschafteten Zins dem Pensionierten eine Rente. Das Problem dabei: Die Pensionskassen verdienen seit Jahren nicht genug, um die Renten finanzieren zu können.

Denn die Höhe der Renten ist mit dem Mindestumwandlungssatz fixiert und garantiert. Deshalb sagt Hüsler: «Weil die Rente garantiert ist, muss diese Lücke gefüllt werden. Jemand muss das ja bezahlen.» Und das sind die Erwerbstätigen.

Was ist der Umwandlungssatz?

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Mit dem Umwandlungssatz rechnet man das angesparte Alterskapital in eine jährliche Rente um. Massgebend für die Höhe des Satzes sind die statistische Lebenserwartung und die mutmassliche Verzinsung des Kapitals. Im Gesetz ist der Umwandlungssatz für das obligatorische Guthaben mit 6.8 Prozent festgelegt. Rechnerisch ist dieser seit Jahren zu hoch.

Ein Erwerbstätiger bezahlt während seines Berufslebens Geld in seine Pensionskasse ein. Auch dieses Geld wird angelegt und der Zins sollte eigentlich auf sein Konto fliessen.

Nun aber wird ein Teil dieses Zinses für die Renten der Pensionierten abgezwackt, erklärt Hüsler: «Das führt dazu, dass die Erwerbstätigen ihr Altersguthaben bis zur Pensionierung schlechter verzinst haben und bei der Pensionierung ein tieferes Kapital haben.»

Wer wenig verdient, den trifft es stärker

Pikant ist, dass das nicht alle gleichermassen betrifft. Je nachdem in welcher Branche jemand arbeitet, bezahlt er oder sie mehr an diese Umverteilung: «In Tieflohnbranchen wie Gastro und Gewerbe sind die Probleme grösser als in solchen mit eher höheren Löhnen, etwa bei Banken und Versicherungen.»

Doch warum müssen diejenigen, die in Branchen arbeiten, in welchen sie eh schon wenig verdienen, auch noch stärker für die Pensionierten bezahlen? Hier kommt der Mindestumwandlungssatz ins Spiel. Dieser gilt nämlich nur für den Teil des Lohnes bis 85'000 Franken. Eine Pensionskasse muss nur diesen Teil des Altersguthaben mit aktuell jährlich 6.8 Prozent in eine Rente umwandeln.

Wenn also eine Pensionskasse viele Bauarbeiter oder Service-Angestellte versichert hat, die weniger verdienen, hat diese Kasse ein Problem. Sie muss nämlich das gesamte von ihr verwaltete Altersguthaben mit diesem Mindestumwandlungssatz in Renten umwandeln. Weil sie aber nicht genügend Geld verdient, muss sie Geld von den Erwerbstätigen nehmen.

Die Diskussion läuft

Pensionskassen mit vielen Bank-Mitarbeitern etwa haben es dagegen bedeutend einfacher. Diese machen eine Globalrechnung über das gesamte Altersguthaben. Womit sie den Umwandlungssatz bereits heute senken können und womit es einfacher ist, die Renten auszuzahlen, ohne die Erwerbstätigen anzuzapfen.

Bei der aktuellen Diskussion über die Rentenreform und die Senkung des Mindestumwandlungssatzes geht es denn auch primär um Pensionskassen in Niedriglohnbranchen.

Echo der Zeit, 05.02.2020, 18 Uhr.

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