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Schweiz Die Krux mit den Lohnklagen

Lohnklagen sind selten, weil es gar nicht so viel Lohndiskriminierung gibt, wie oft behauptet wird. Das sagt Daniella Lützelschwab vom Arbeitgeberverband. Diese Meinung teilen freilich nicht alle.

Gemäss Bundesamt für Statistik beträgt die eigentliche Lohndiskriminierung acht Prozent. Aber in dieser Rechnung seien noch nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt, sagt Daniella Lützelschwab vom Arbeitgeberverband: «Ich erachte die acht Prozent nicht als zutreffend. Wir gehen davon aus, dass diese Zahl viel zu hoch ist.»

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Die Krux mit den Lohnklagen
aus Info 3 vom 07.03.2015.
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«Man riskiert seine Stelle»

Monique Ryser findet diese Argumentation bizarr, wie sie sagt. Sie ist die Präsidentin des Vereins der Berufs- und Geschäftsfrauen der Schweiz. «Wenn das Bundesamt für Statistik ausrechnet, wie hoch etwa die Teuerung ist, wird das in der Regel auch nicht in Frage gestellt. Ich weiss nicht, warum gerade ausgerechnet diese Zahlen nicht stimmen sollen.»

Ryser sieht einen anderen Hauptgrund, warum nur wenige Frauen ihr Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit gegenüber ihrem Arbeitgeber vor Gericht durchsetzen. «Für eine junge Frau, die Karriere machen will, ist es wahnsinnig schwierig gegen den Arbeitgeber vorzugehen, wenn sie einen Verdacht hat, dass sie eventuell diskriminiert wird.» Man mache sich unmöglich, man riskiere seine Stelle, bekomme einen schlechten Ruf auch bei künftigen Arbeitgebern, so Ryser.

Und, zweiter Punkt, man brauche einen konkreten Anfangsverdacht, einen Kollegen, der das gleiche macht, aber mehr verdient. Da kaum offen über Löhne gesprochen wird, ist es schwierig als Arbeitnehmerin in einem Betrieb den Durchblick zu bekommen.

Schwierig zu beweisen

Kommt es zu einem Prozess, so muss die Arbeitnehmerin nachweisen, dass die Arbeit des Kollegen tatsächlich gleichwertig ist. Corinne Schärer, Geschäftsleitungsmitlied der Gewerkschaft Unia betreut solche Fälle. Oft seien das schwierige Diskussionen, sagt sie, etwa im Fall einer Schneiderin, den sie derzeit betreut. «Der Arbeitgeber argumentiert, dass das Herstellen von Männerkleidern mehr Arbeit ist als bei den Frauenkleidern.»

Die Verfahren ziehen sich meist in die Länge und enden oft in einem Vergleich. Wenn es aber zu einem Richterspruch kommt, so erhalten die Arbeitnehmerinnen in der Mehrzahl der Fälle recht.

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