- Der Bundesrat will eine digitale Plattform für die 1. Säule schaffen.
- Grundlage für diese Neuerung bildet das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)
- Der Service kommt als «E-Plattform 1. Säule» frühstens ab 2028 und bleibt freiwillig.
Der Datenaustausch in der 1. Säule ist nicht automatisiert. Bislang erfolge die Kommunikation mit Versicherten häufig noch mittels PDF-Dokumenten oder in Papierform, schrieb der Bundesrat.
Das soll sich nun ändern. Versicherte sollen ihre Dossiers von AHV und IV künftig digital einsehen können. Zum Beispiel können sie so ihre AHV-Rente provisorisch berechnen lassen. Oder sie können überprüfen, ob sie Beitragslücken haben.
Frühestens 2028 verfügbar
Gesetzesgrundlage für diese durchgehende Digitalisierung von AHV und IV ist das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS), zu dem sich jetzt das Parlament äussern kann. Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft dazu verabschiedet.
Das BISS soll die Rahmenbedingungen für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation für Versicherte, Sozialversicherungen und weitere Akteure setzen. Kernstück ist die «E-Plattform 1. Säule» zu AHV, IV und Ergänzungsleistungen, die frühestens 2028 verfügbar sein soll. Für Versicherte soll die Nutzung freiwillig sein.