Zum Inhalt springen

Diskriminierung bei der Arbeit Zürcher Obergericht bestätigt Urteil im Fall Roshani

  • Im November letzten Jahres hob das Zürcher Arbeitsgericht die Entlassung der «Magazin»-Redaktorin Anuschka Roshani durch ihren Arbeitgeber Tamedia auf.
  • Das Zürcher Obergericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und eine Berufung abgewiesen.
  • In der Frage von möglichen Persönlichkeits­verletzungen spielt es den Ball aber an das Arbeitsgericht zurück: Dieses habe sich nicht genügend mit den Vorwürfen auseinandergesetzt.

Der Experte für Arbeitsrecht, Harry Nötzli, sagt gegenüber SRF, dass er das Urteil zur Aufhebung der Kündigung als wegweisend erachtet. «Das Obergericht hat sehr klar ausgeführt, dass eine diskriminierende Kündigung rückwirkend aufgehoben werden muss. Das bedeutet einen grossen Schutz der betroffenen Arbeitnehmenden.»

Nazi-Symbole und sexistische Kommentare: Die Vorgeschichte

Box aufklappen Box zuklappen
Glasfassade mit grossem 'T'-Logo und Drehtür.
Legende: KEYSTONE/Ennio Leanza

Im Frühjahr 2023 hatte Roshani in einem Artikel im deutschen «Spiegel» über jahrelanges unzumutbares Fehlverhalten seitens ihres Vorgesetzten beim «Magazin», das den Tamedia-Tageszeitungen am Wochenende beiliegt, berichtet.

Der Vorgesetzte habe ihre Texte aufgrund ihrer deutschen Herkunft mit Nazi-Symbolen versehen und sexistische Kommentare sowohl in ihrer Anwesenheit als auch gegenüber Dritten gemacht.

Roshani wurde einige Monate nach Veröffentlichung des «Spiegel»-Artikels entlassen – zuvor hatte ihr Vorgesetzter Tamedia bereits verlassen müssen. Sie klagte daraufhin vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Zürich gegen die Entlassung und wegen Diskriminierung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht weitergezogen werden. Tamedia schreibt auf Anfrage: «Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und sind dabei, dieses sorgfältig zu analysieren.»

Arbeitsgericht muss Vorwurf der Diskriminierung prüfen

In der Frage von möglichen Persönlichkeits­verletzungen argumentierte das Arbeitsgericht letzten November mit einem fehlenden Feststellungsinteresse und ging darum nicht auf Genugtuungsforderungen von Roshani ein. Damit gibt das Obergericht sich nun nicht zufrieden. Es schreibt in seinem Urteil: «Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe der Berufungsinstanz, den Sachverhalt anstelle der ersten Instanz zu erstellen.»

Das Obergericht weist zudem die Argumentation der Verteidigung, Roshanis Vorgesetzter sei kein «materielles Organ» des Unternehmens gewesen, zurück. Die Anschuldigungen von Persönlichkeits- und Fürsorgepflicht­verletzungen hätten so oder so untersucht werden müssen, schreibt es in seinem Urteil.

Holen Sie sich SRF News in Ihr Whatsapp

Box aufklappen Box zuklappen

Die wichtigsten und spannendsten News jetzt bequem auf Whatsapp – einmal morgens (Montag bis Freitag), einmal abends (die ganze Woche): Abonnieren Sie hier den SRF-News-Kanal auf Ihrem Smartphone.

Tagesschau, 6.8.25, 19:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel