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Diverse neue Verkehrsregeln Velofahrer dürfen bald bei Rot rechts abbiegen

  • Der Bundesrat hat am Mittwoch diverse Anpassungen von Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften verabschiedet.
  • So dürfen etwa Velofahrer bald bei Rot rechts abbiegen und Kinder bis zwölf Jahre dürfen auf dem Trottoir fahren.
  • Auf Autobahnraststätten dürfen zudem alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
  • Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft und erfolgen teilweise auf Geheiss des Eidgenössischen Parlaments.
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Aus dem Archiv: Neue Regeln für Velofahrer
aus Espresso vom 07.01.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 10 Sekunden.

Kinder bis zwölf Jahre dürfen gemäss den angepassten Regeln mit ihrem Velo auf dem Trottoir fahren, sofern kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Heute dürfen dies nur Kindergärtler tun. Der Bundesrat ist sich gemäss Mitteilung bewusst, dass dies Fussgänger auf den Trottoirs stören kann. Die neue Regelung diene jedoch der Verkehrssicherheit, weil sie helfe, Zusammenstösse von Kindern mit Autos zu verhindern.

Velo- und Töfflifahrende dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Vor Lichtsignalen kann neu ein Bereich für Velofahrer markiert werden, auch wenn kein Radstreifen vorhanden ist.

In Tempo-30-Zonen sind neu vortritt-berechtigte Fahrstrassen für Velos möglich. Bei Fussgängerstreifen kann neu ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf Tramtrassen hinweisen. Ein Versuch hat laut Bundesamt für Strassen (Astra) gezeigt, dass diese Massnahme einen günstigen Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat.

Alkoholverkauf auf Raststätten erlaubt

Doch nicht nur für Velofahrer gibt es Neuerungen. Ab 2021 dürfen auf Autobahnraststätten alkoholische Getränke ausgeschenkt und verkauft werden.

Im Herbst 2017 hatte das Parlament beschlossen, den Alkoholverkauf auf Raststätten zu erlauben. Das Verbot gilt seit über 50 Jahren. Das Alkoholausschankverbot auf Autobahnraststätten war 1964 zusammen mit einer Promillegrenze eingeführt worden.

Wer keine Rettungsgasse bildet, wird gebüsst

Zu den neuen Regeln ab 2021 gehört auch eine sogenannte Reissverschlusspflicht, wenn Fahrspuren abgebaut werden. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll die gängige Unsitte verhindert werden, dass viele Verkehrsteilnehmende zu früh auf die verbleibende Spur wechseln und damit einen besseren Verkehrsfluss verhindern. Wer das Reissverschlussprinzip missachtet, wird gebüsst.

Das Gleiche droht Autolenkern, welche die Bildung einer Rettungsgasse verunmöglichen. Wer nicht genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilässt, bezahlt künftig ebenfalls eine Busse.

Rechtsvorbeifahren ist ab Anfang nächsten Jahres auch erlaubt, wenn sich auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen und unmittelbares Einschwenken danach bleibt verboten und wird ebenfalls gebüsst.

Ladestationen für E-Fahrzeuge besser sichtbar

Für den ruhenden Verkehr wird ab 2021 neu das Symbol der Ladestation geschaffen. Es markiert Abstellflächen, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. Parkfelder mit Ladestationen können neu grün eingefärbt werden. Dies soll das Auffinden von Ladestationen erleichtern.

Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» gilt neu für alle Fahrzeuge. Dies erlaubt es, auch Parkfelder für Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes einzuführen, für die man bezahlen muss.

SRF 4 News, 20.5.20, 14:30 Uhr;

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