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Dreister Onlineshop 1500 Franken für harmlose Online-Bewertung

  • Ein Kunde bestellt bei Ricardo bei der Roselle AG ein Produkt für 30 Franken. Nach sechs Wochen vergeblichen Wartens tritt er vom Kauf zurück.
  • Als Kundenbewertung schreibt er auf Ricardo harmlos: «Warte seit sechs Wochen auf die Ware.»
  • Die Zuger Firma verlangt mehrfach, die Bewertung zu löschen. Und schickt dem Kunden schliesslich eine Forderung über 1500 Franken wegen angeblicher «Rufschädigung».
  • Nach Anfrage von «Kassensturz» zieht die Firma die Forderung schliesslich zurück.

Beim Schweizer Onlineshop Roselle AG wird Peter Frutig sicher nie mehr etwas bestellen. Dabei wollte er bei der Firma nur einen neuen Keil zum Holzspalten bestellen. Doch nachdem die Lieferung auch nach sechs Wochen nicht eingetroffen war, trat er vom Kauf zurück.

Knappe, präzise und wahre Bewertung

Danach wurde er – wie bei Ricardo üblich – per Mail gebeten, den Verkäufer zu bewerten. «Ich war nicht zufrieden. Und deshalb habe ich auch eine negative Bewertung abgegeben.» Kurz und knapp schreibt Frutig: «Warte seit sechs Wochen auf die Ware».

Logo Roselle
Legende: Die Roselle AG bietet ihre Ware vor allem auf Online-Marktplätzen wie Ebay, Ricardo oder Anibis an. SRF

Doch das passte der Roselle AG überhaupt nicht. Mehrmals fordert sie ihren Kunden Peter Frutig auf, die negative Bewertung auf Ricardo zurückzuziehen. Doch das wollte Frutig nicht: «Ich stehe zu dieser Meinung und es ist wirklich nicht richtig, wie das gelaufen ist.»

Forderung über 1500 Franken völlig haltlos

Was dann passiert, ist absurd: Die Firma mit Sitz in Zug schickt ihm wegen angeblicher «Rufschädigung» eine Forderung über sage und schreibe 1500 Franken. Für Frutig ist klar, dass er diese Rechnung nicht zahlt.

Völlig zu Recht, sagt «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner: «Diese Rechnung ist im besten Fall originell. Aus rechtlicher Sicht hat sie aber weder Hand noch Fuss.» Der Kunde habe ja nichts anderes geschrieben, als was tatsächlich passiert sei.

Vorsicht bei Bewertungen

Eine Firma müsse grundsätzlich mit Bewertungen umgehen können – auch wenn diese negativ ausfallen. Wer aber eine Bewertung abgibt, sollte folgende Punkte beachten:

  • Die Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen.
  • Bewertungen sollten sachlich sein und in «Ich»-Botschaften formuliert.
  • Auf Kraftausdrücke, Sarkasmus oder Herabsetzungen sollte man verzichten.

«Ansonsten kann es tatsächlich sein, dass man sich strafrechtlich angreifbar macht», so die Rechtsexpertin.

Weitere Reklamationen:

Ricardo schliesst Roselle vom Handel aus

Die Roselle AG schreibt zum Vorfall: «Die Angelegenheit wurde ad acta gelegt. Die Rechnung nach Rücksprache mit ricardo.ch und unserem Rechtsdienst storniert. Es handelt sich hier leider um eine einmalige, überstürzte Fehlentscheidung aus Affekt.»

Ricardo-Geschäftsführer Francesco Vass spricht gegenüber «Kassensturz» von einem «aussergewöhnlich dreisten Verhalten» und zieht Konsequenzen: «Das Verhalten von Roselle ist total exzessiv. Das können wir nicht tolerieren, weshalb wir uns entschieden haben, Roselle vom Handel auf Ricardo auszuschliessen.»

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