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Bundesgerichtsurteil Streichung des Geschlechts im Personenstandsregister unzulässig

  • Eine in Deutschland erfolgte Streichung der Geschlechtsangabe einer Person mit Schweizer Pass ist in der Schweiz nicht anerkannt.
  • In offiziellen Schweizer Dokumenten wird die Person weiterhin als Mann oder Frau bezeichnet werden.
  • Ein leerer Geschlechtseintrag wird es in der Schweiz somit weiterhin nicht geben, beschloss das Bundesgericht.

Konkret verlangte die Person, dass die Aargauer Behörden den Geschlechtseintrag aus dem Register löschen. Die klagende Person wurde mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren und identifiziert sich weder als Frau noch als Mann.

Unter Vorlage eines ärztlichen Attests erwirkte die in Berlin lebende Person 2019 bei den deutschen Behörden die Änderung ihres Vornamens und die Streichung jeglicher Angaben unter der Rubrik Geschlecht.

Totale auf das Bundesgericht in Lausanne.
Legende: Das Bundesgericht hat ein erstes Urteil in dieser Angelegenheit gefällt: Eine Leerstelle im Geschlechtereintrag ist in der Schweiz im Personenstandsregister nicht möglich. REUTERS/Archiv/Denis Balibouse

Nach dem Willen des schweizerischen Gesetzgebers gilt einstweilen die binäre Geschlechterordnung von Frau und Mann, beschied das Bundesgericht.

In Deutschland möglich – in der Schweiz nicht

Das Bundesgericht stützte sich auf das geltende Recht, das es verunmögliche, im Personenstandsregister einen leeren Eintrag zu führen oder ein drittes Geschlecht. Auch nicht für Personen, die im Ausland bereits einen anderen Eintrag haben, wie es hier der Fall war.

Kein Grundsatzentscheid über binäres Geschlechtersystem

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Einen Grundsatzentscheid über ein binäres Geschlechtersystem sei das allerdings nicht. Es sei hier um eine konkrete rechtliche Frage gegangen, sagt das Bundesgericht. Bundesrat und Parlament müssten erst die Gesetze ändern.

Das Geschlecht ist ein Element des im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelten Personenstands. Auf Anfang 2022 trat eine entsprechende Änderung des ZGB in Kraft. Nach dem Willen des Parlaments sollte darin einstweilen die binäre Geschlechterordnung beibehalten werden und der Verzicht auf eine Angabe unzulässig bleiben.

Das Bundesgericht könne aus Gründen der Gewaltenteilung nicht vom ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers abweichen, hielt es fest. Aufgrund der Bundesverfassung sei es zur Anwendung von Bundesgesetzen verpflichtet. Die rechtlichen Regelungen müsste der Gesetzgeber ändern. Damit spielt das Gericht den Ball wieder der Politik zu.

Vor Obergericht zuerst gutgeheissen

Die höchste Instanz hiess mit dem Urteil eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz gut. Das Aargauer Departement für Volkswirtschaft und Inneres lehnte die Neubeurkundung und Streichung zuvor ab.

Das Obergericht des Kantons Aargau hiess die Beschwerde der betroffenen Person 2021 hingegen gut und ordnete die Streichung der Geschlechtsangabe im schweizerischen Personenstands- und Geburtsregister an.

Das Urteil des Bundesgerichts ist ein erstes Urteil diesbezüglich.

Audio
Archiv: Ethikkommission nimmt Stellung zur Debatte ums dritte Geschlecht
aus SRF 4 News aktuell vom 22.12.2022. Bild: KEYSTONE/DPA/Peter Steffen
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 36 Sekunden.

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