- Das Basler Strafgericht verurteilt einen Mann wegen Kokainhandels zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 9 Monaten.
- Zudem erhält der kolumbianisch-spanische Doppelbürger einen Landesverweis von 12 Jahren.
- Das Gericht begründet das Urteil mit gewerbe- und bandenmässigen Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Zudem habe der Mann die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen zu verantworten, urteilt das Gericht. Weiter wird der 47-Jährige der Geldwäscherei und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen.
Gericht: «Keine Zweifel und genug Beweise»
Es bestünden keine Zweifel und es gebe genug Beweise, dass der Beschuldigte in Drogengeschäfte involviert sei, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung. Als Beispiele nannte sie Drogenfunde bei Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung, Chats auf seinen Mobiltelefonen und hohe Geldüberweisungen nach Kolumbien.
Der Verurteilte muss ausserdem eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 300 Franken bezahlen. Er trägt die Verfahrenskosten von 64'000 Franken und die Urteilsgebühr von 30'000 Franken.
Aber: kein «hohes Tier» im internationalen Drogenhandel
Allerdings kommt das Gericht zum Schluss, dass der Verurteilte kein «hohes Tier» im internationalen Drogenhandel ist. Daher geht das Strafmass für den kolumbianisch-spanischen Doppelbürger nicht so weit, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von über 17 Jahren beantragt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 47-Jährigen beschuldigt, ein «Mitglied auf höchster Hierarchieebene» des Kokainhandels zu sein, mit Verbindungen zu kolumbianischen Drogenkartellen. Sie rechnete mit internationalen Transporten von bis zu neun Tonnen Kokain, mit einem Verkaufswert von 609 Millionen Franken.
Es bestehen keine Nachweise, dass Sie an der obersten Hierarchiespitze waren.
Das Gericht kam jedoch zu einem anderen Schluss. «Es bestehen keine Nachweise, dass Sie an der obersten Hierarchiespitze waren», sagte die Gerichtspräsidentin. Ebenso sei nicht bewiesen, dass er umfassende Kenntnisse der Organisationsstruktur des internationalen Kokainhandels habe.
Erwiesen ist laut Gericht jedoch, dass der Mann mit etwa 4,5 Kilo Kokain gehandelt und über 230'000 Franken eingenommen hat. Er verkaufte in der Nordwestschweiz, Bern und Deutschland. Im Laufe von sieben Jahren hat er sich emporgearbeitet, wie die Gerichtspräsidentin ausführte.
Mit der Zeit verkaufte er nicht mehr selber auf der Strasse, sondern von seiner Wohnung aus. Zudem gab er Anweisungen an Unterstellte. «Dies spricht für eine grosse Selbständigkeit in der Region», sagte die Gerichtspräsidentin.
Internationale Narco-Rolle nicht beweisbar
Eine wichtige Rolle, weshalb das Gericht mit dem Strafmass dennoch nicht so weit ging wie die Staatsanwaltschaft, spielte die Auswertung von Daten eines verschlüsselten Chats auf einem weiteren Telefon. Deutsche, niederländische und belgische Behörden hatten diese den Basler Ermittlern zugestellt.
Die Nachrichten zeigen Verbindungen zum internationalen Kokainhandel auf. Es könne aber nicht bewiesen werden, dass der Beschuldigte auch tatsächlich der Verfasser dieser Nachrichten ist.