- Seit Anfang Februar können Corona-Sünder, die sich nicht an die Massnahmen von Bund und Kantonen halten, gebüsst werden.
- Umfragen der «Sonntags-Zeitung» und der «NZZ am Sonntag» zeigen nun, wie oft die Polizei von diesem Recht bisher Gebrauch gemacht hat.
- So verhängten beispielsweise die Polizeien im Kanton Zürich in der ersten Februarwoche um die 100 Bussen, im Kanton Bern waren es 34. In der Waadt wurde bis zum 10. Februar in 106 Fällen zur Kasse gebeten.
In den meisten Fällen wurden Personen gebüsst, die sich in zu grossen Gruppen getroffen haben. So berichtet die «Sonntags-Zeitung» von einer St. Gallerin, die ihren 34. Geburtstag mit 20 Gästen gefeiert hatte. Die Gruppe sei mit total 2300 Franken gebüsst worden.
Im Kanton Zürich gehörten vor allem Jugendliche und junge Erwachsene zu den Bestraften, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. So sei vor acht Tagen die Polizei in Winterthur eingeschritten, weil sich grössere Gruppen auf Plätzen rund um die Bahnhöfe versammelt hätten.
In den Kantonen Genf, Wallis und Thurgau seien in den ersten Februartagen zwischen 30 und 40 Bussen ausgesprochen worden. In Appenzell Innerrhoden und im Aargau wurden dagegen bis dato noch gar niemand gebüsst.
50 bis 200 Franken Busse
Der Bundesrat hatte auf den 1. Februar hin Ordnungsbussen für Verstösse gegen die Corona-Massnahmen rechtlich möglich gemacht. Gebüsst werden kann etwa, wer an einer Haltestelle, im öffentlichen Verkehr oder in den Bahnhöfen keine Maske trägt. Aber auch die Durchführung und Teilnahme an verbotenen privaten Veranstaltungen kann mit Busse geahndet werden.
Wer gegen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstösst, kann gemäss Bundesrat mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden. Teurer wird es übrigens, wenn man gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemassnahmen verstösst. Laut Epidemiengesetz können da die Bussen bei fahrlässigem Verhalten bis zu 5'000 Franken und bei vorsätzlichem Verhalten gar bis zu 10'000 Franken betragen.