Das Wichtigste in Kürze
- Wer beim E-Banking mit dem Smartphone die sogenannte Codierzeile scannt, kann sich mühsames Abtippen von Zahlen sparen.
- Kommt es dabei zu einem Fehler und das Geld landet am falschen Ort, wird es mühsam.
- Die Banken dürfen eine solche Überweisung nicht rückgängig machen. Auch dürfen sie den Namen des Empfängers nicht offenlegen.
- Weigert sich der Empfänger, das Geld zurück zu zahlen, bleibt nur noch der Gang zur Polizei.
E-Banking wird erst mit dem Smartphone so richtig praktisch: Mit der Kamera können Benutzer die sogenannte Codierzeile eines Einzahlungsscheins scannen, das mühsame Eintippen langer Zahlenreihen entfällt. Doch dabei kann es zu Fehlern kommen. Dies zeigt der Fall einer UBS-Kundin: Sie hat letzten Sommer mehrere hundert Franken statt an ihren Strom-Anbieter an einen Konto-Inhaber bei der Postfinance geschickt.
Geld landet auf einem falschen Konto
Wie sie im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» erzählt, bemerkte sie den Fehler erst, als ihr der Stromanbieter eine Mahnung schickte. Sie bezahlte die Rechnung erneut und beauftragte ihre Bank, auf die Suche nach der ersten Zahlung zu gehen. Erst nach Monaten erhielt sie eine Rückmeldung. Das Geld sei bei einem unbekannten Empfänger mit einem Postfinance-Konto gelandet.
Empfänger reagiert nicht auf Mitteilung der Postfinance
Die Postfinance habe diesen kontaktiert, aber keine Rückmeldung erhalten. Mehr könne man nicht tun. Man könne ihr aus Datenschutzgründen auch den Namen des Empfängers nicht bekannt geben. Sie soll den Rechtsweg begehen – sprich: Sich an die Polizei wenden. Die UBS-Kundin tut dies, doch bei der Polizei erhält sie zunächst die Auskunft, man könne in diesem Fall nicht aktiv werden.
UBS übernimmt den Schaden «aus Kulanz»
Die Frau weiss nicht mehr, wie sie so wieder zu ihrem Geld kommen soll. «Espresso» fragt bei den beiden involvierten Banken und der Polizei nach. Erst jetzt geht im verzwickten Fall etwas: Die Polizei nimmt nun doch eine Anzeige gegen Unbekannt entgegen. Und die UBS zahlt ihrer Kundin das Geld zurück. Aus Kulanz, wie sie betont.
Die Postfinance erklärt, in so einem Fall seien ihr zunächst die Hände gebunden. Eine Zahlung könne man nicht rückgängig machen, auch wenn sie offensichtlich bei der falschen Person gelandet sei. Aufgrund des Bankkundengeheimnisses könne man auch den Namen des Empfängers nicht offenlegen. Dies sei unter Umständen erst in einem Strafverfahren möglich.
Bei einer Anzeige wird der Ton schärfer
Liegt eine Anzeige gegen Unbekannt vor, schalte sich jedoch der Rechtsdienst ein und mache den Empfänger darauf aufmerksam, dass es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handle und er sich damit strafbar mache. Dies dürfte laut der Postfinance in solchen Fällen dazu führen, dass das Geld wieder zurück überwiesen wird.
Bei Scan and Pay kann es zu Fehlern kommen
Doch wie konnte das Geld überhaupt fehlgeleitet werden? Die UBS erklärt gegenüber «Espresso», man kläre den Fall intern ab. Beim Scannen mit der Smartphone-Kamera könne es jedoch zum Beispiel bei schlechten Lichtverhältnissen zu Fehlern kommen. Darauf weise man Kunden im Kleingedruckten auch hin. Es sei deshalb auch wichtig, dass Kunden die Zahlung genau überprüfen, bevor sie sie auslösen.