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Eckwerte für Reserven Elcom bereitet sich auf allfällige Stromlücke vor

  • Die Eidgenössische Elektrizitätskommission Elcom hat die vorläufigen Eckwerte der für den Winter 2022/2023 geplanten Wasserkraftreserve bekannt gegeben.
  • Die Wasserkraftreserve soll so dimensioniert sein, dass sie eine Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare kritische Knappheitssituationen darstellt.
  • Ziel ist, dass gegen Winterende eine Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit inländischer Produktion während weniger Wochen überbrückt werden kann, schreibt die Elcom in ihrer Medienmitteilung.

Der Plan sieht vor, dass mehrere Energieunternehmen in ihren Stauseen eine gewisse Menge an Wasser zurückhalten, statt daraus Strom für den freien Markt zu produzieren. Für die Reserve und das Zurückhalten des Wassers werden sie entschädigt. Sollte es in der Schweiz zu kritischen Situationen kommen und Strom knapp werden, könnte dieses Wasser dann für die Stromproduktion eingesetzt werden.

Punktuelle Stromversorgung

Insgesamt geht die Elcom von einer Reserve von bis zu 660 Gigawattstunden aus. Das entspricht etwa dem Stromverbrauch von 150'000 Haushalten in einem Jahr.

Allerdings würde dieser Strom nicht für eine flächendeckende Stromversorgung über längere Zeit eingesetzt, sondern ganz punktuell. Und zwar in Situationen, in denen der Strom kurzzeitig knapp ist. Die Reserve dient also vorwiegend dazu, das Netz zu stabilisieren und einen Zusammenbruch zu vermeiden.

Denn für eine Stromversorgung über mehrere Wochen oder gar Monate würde diese Wasserreserve nicht ausreichen. Zudem wäre eine solch grosse Reserve mit immensen Kosten verbunden, wie die Elcom schreibt.

Und selbst mit dieser Reserve von bis zu 660 Gigawattstunden rechnet die Elcom mit Kosten im dreistelligen Millionenbereich. Genauer lasse sich der Betrag nicht beziffern, so die Behörde und betont gleichzeitig, dass die Reserve auch noch massiv teurer werden könnte – je nachdem, wie sich die Preise an der Strombörse in den kommenden Wochen entwickeln.

Die Kosten für diese Reserve werden letztlich den Konsumenten und Konsumentinnen weiter verrechnet.

Die Verordnung soll durch den Bundesrat Anfang September 2022 erlassen werden und am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Info 3, 23.08.2022, 12:00 Uhr

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