Zum Inhalt springen

Einführung 2026 Bundesrat verabschiedet neue ambulante Tarife

  • Der Bundesrat hat die neue Tarifstruktur Tardoc und die neuen ambulanten Pauschalen genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
  • Tardoc löst das alte Tarmed aus dem Jahr 2004 ab. Für Patientinnen und Patienten sowie für Prämienzahlende soll sich nicht viel ändern.
  • Nach langen Verhandlungen hatten sich die Tarifpartner zuvor auf das neue Gesamttarifsystem geeinigt.

Ende Dezember 2023 hatten die Tarifpartner ein Gesuch für das neue System beim Bundesrat eingereicht. Im Juni 2024 genehmigte der Bundesrat die Tarifstrukturen zum Teil. Anfang November reichten die Partner bei der Landesregierung dann das definitive Genehmigungsgesuch ein.

Kostenneutralität im Fokus

Generell ermögliche Tardoc eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer als Tarmed und trage den Besonderheiten und Bedürfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Die Pauschalen vereinfachten die Rechnungsstellung und begrenzten die Anreize zur Erhöhung der abgerechneten Leistungsmengen.

So funktioniert der neue ambulante Tarif

Box aufklappen Box zuklappen

Im ambulanten Bereich galt bisher das Tarifsystem Tarmed mit rund 4500 Tarifpositionen – also mit konkreten Preisen für Leistungen wie etwa Gespräche und körperliche Untersuchungen. Tardoc umfasst nur noch rund 2600 Positionen und soll Tarmed nun ersetzen.

Tardoc ist einfacher und bildet die tatsächlichen Kosten sowie einzelne neue Leistungen genauer ab als bisher. Zusätzlich gibt es auch ambulante Pauschalen, beispielsweise für Operationen wie den grauen Star. Mit den ambulanten Pauschalen werden genau festgelegte Behandlungen pauschal verrechnet.

Der Bundesrat verspricht sich durch die Neuerung eine bessere Koordination zwischen Tardoc und den Pauschalen. «Unser Ziel ist die Kostenneutralität», erklärte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider vor den Medien in Bern.

Das neue System ist nicht perfekt.
Autor: Elisabeth Baume-Schneider Bundesrätin

Der Wechsel des Tarifsystems an sich soll nicht zu einer Kostensteigerung bei den ambulanten ärztlichen Leistungen führen. Zu diesem Zweck legte der Bundesrat eine Obergrenze von 4 Prozent für die jährliche Zunahme der effektiven Gesamtkosten fest. Wird diese Grenze überschritten, müssen die Tarifpartner Korrekturmassnahmen ergreifen.

Frau mit Brille vor Schweizer Flagge.
Legende: Mit der Genehmigung des Bundesrates ist der Weg frei für ein neues Abrechnungssystem im Schweizer Gesundheitswesen. KEYSTONE/Marcel Bieri

Das Tarifsystem sei gegenüber der Version vom Juni 2024 klar verbessert worden, erklärte Elisabeth Baume-Schneider vor den Medien. Sie mahnte aber auch an: «Das neue System ist nicht perfekt.» Es werde auch Verliererinnen und Verlierer durch die Neuerung geben.

Befristete Genehmigung bis Ende 2028

Die Genehmigung des neuen Tarifmodells ist darum für drei Jahre befristet. Bis dann sollen laut dem Bundesrat «die nach der Einführung des neuen Systems noch notwendigen Anpassungen» vorgenommen werden. Das neue Modell solle sich «stetig weiterentwickeln».

Drei Personen sprechen bei einer Konferenz am Tisch.
Legende: Neben Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider war auch der Berner Gesundheitsdirektor und Vertreter der Tarifpartner, Pierre Alain Schnegg, bei der Medienkonferenz in Bern anwesend. KEYSTONE/Anthony Anex

«Es wird rumpeln» sagte der Berner Gesundheitsdirektor und Vertreter der Tarifpartner, Pierre Alain Schnegg, mit Blick auf die Einführung des neuen Systems vor den Medien in Bern. Das sei aber richtig so, denn nur so könne man die nötigen Erfahrungen sammeln und den Tarif verbessern.

SRF4 News, 30.4.25, 15.30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel