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Pöstler darf Einschreiben nicht immer selbst unterschreiben
Aus Espresso vom 15.10.2020. Bild: Keystone
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Eingeschriebene Post Pöstler darf Einschreiben nicht immer selbst unterschreiben

Ein Kunde ist irritiert: Ein wertvolles, eingeschriebenes Paket liegt vor der Tür. Vom Postboten keine Spur.

Eine wertvolle Münze im Wert von rund 700 Franken erwartete kürzlich ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Als der Postbote klingelte, eilte der Mann sogleich von seiner Wohnung zum Eingang des Mehrfamilienhauses. Er habe das Paket entgegennehmen und dessen Erhalt mit seiner Unterschrift quittieren wollen, erzählt er.

«Welche Unterschrift hat der Pöstler von mir?»

Doch als er am Eingang ankommt, ist der Pöstler bereits verschwunden. Der Empfänger fragt sich nun irritiert: «Welche Unterschrift hat der Pöstler von mir und was wäre, wenn jemand anders schneller gewesen wäre als ich?» Dasselbe sei innerhalb einer Woche gleich dreimal passiert.

Wegen Corona: Pöstler darf selbst unterschreiben…

«Espresso» hakt bei der Post nach. Mediensprecherin Léa Wertheimer sagt, dass die Pöstler grundsätzlich eingeschriebene Sendungen selbst mit einer Unterschrift quittieren dürfen. Das gelte seit März und sei eine Massnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus, erklärt sie.

Denn mit der Selbstunterschrift könne man es vermeiden, dass der elektronische Stift hin und her wandere: «Wir haben gemerkt, dass diese Situation sowohl die Kunden als auch unsere Mitarbeiter verunsichert hat. Und für uns ist es auch ganz wichtig, dass unsere Mitarbeiter gesund bleiben.»

… aber der Empfänger muss anwesend und einverstanden sein

Was im vorliegenden Fall aber nicht richtig gelaufen sei: Der Bote hätte nicht einfach verschwinden dürfen. Der Empfänger müsse das eingeschriebene Paket oder den Brief persönlich entgegennehmen, so die Post-Sprecherin. Nur so sei korrekt sichergestellt, dass das Paket abgegeben wurde. Und der Empfänger müsse damit einverstanden sein, dass der Bote an seiner Stelle unterschreibe. Hier sei ein Fehler passiert, für den sich die Post entschuldige.

Wer sicher gehen wolle, dass er zuhause sei, wenn ein eingeschriebenes Paket eintreffe, der könne das online steuern, empfiehlt Léa Wertheimer. Mit einem Post-Login erhalte man einen entsprechenden Link.

Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, der Post via Telefon oder Internetformular mitzuteilen, wann und wohin man jeweils seine Pakete und Briefe geliefert haben möchte. Und weiterhin gibt es auch die klassische Variante: Wenn jemand nicht da ist, wenn der Pöstler klingelt und eine eingeschriebene Sendung dabeihat, hinterlässt er einen Abholschein. Der Kunde kann sein Paket dann bei der angegebenen Poststelle abholen.

Espresso, 15.10.2020, 08:13 Uhr

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